So idyllisch, wie Salzstetten hier wirkt, geht es in dem Waldachtaler Teilort derzeit keineswegs zu: Die Bürger wehren sich heftig gegen Windräder. Vielleicht allerdings völlig vergeblich. Foto: Wagner Foto: Schwarzwälder-Bote

Quo Vadis Windkraft? / Gegner könnten sich mit Widerstand gegen Teilflächennutzungsplan selbst schaden

Von Eberhard Wagner

Waldachtal. Der Teilflächennutzungsplan (TFNP) des Gemeindeverwaltungsverbandes (GVV) Dornstetten weist eine Konzentrationszone entlang der Gemarkungsgrenze der Gemeinden Waldachtal und Haiterbach aus, die als Potenzialfläche für die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) als möglich und geeignet erachtet wird.

Ebenso ausgewiesen für die Errichtung von WEA ist der Bereich "Hagenbuch" zwischen Horb-Grünmettstetten und Tumlingen. Der TFNP soll sicherstellen, dass nur auf diesen beiden in Waldachtal ausgewiesenen Flächen eine Errichtung von WEA rechtlich möglich ist.

Ex-Bürgermeister Heinz Hornberger legte zum Ende seiner Amtszeit im letzten Jahr keine Energie mehr in die neu aufgenommene Fortschreibung des TFNP. Dieser ruhte, bis der im letzten Jahr neu zusammengesetzte Gemeinderat ihn wieder aus der Schublade zog.

Doch der Widerstand der Bürger, vor allem aus dem Ortsteil Salzstetten, richtet sich nun vehement gegen die Fortschreibung des TFNP: In den vergangenen Gemeinderatsitzungen im März und April war dies bereits deutlich zu spüren. Am Mittwoch zählte die öffentliche Ortschaftsratsitzung in Salzstetten bereits 26 Bürger, die sich geschlossen gegen die Ausweisung der Potentialfläche "Horber Spitalwald" und "Altheimer Heiligenwald" stellen.

Denkbar sind hier bis zu vier Standorte für WEA: Die momentan eingezeichnete Lage der vier WEA befinden sich auf Grundstücken des Horber Spitals (1), des Altheimer Heiligenwalds (2) sowie eine Anlage auf einem Privatgrundstück. Die Gemeinde steht angesichts des Widerstands vor einem großen Problem: Sollte bereits die Fortschreibung des TFNP scheitern, darf ein Investor praktisch überall in der Gemeinde versuchen, eine WEA zu errichten. Natürlich dies nur, wenn die erforderlichen Gutachten das Vorhaben legitimieren.

Nach Paragraph 35 des Baugesetzbuches (BauGB), Absatz 1, Nr. 5 wird es Investoren und Betreibern von WEA ausdrücklich ermöglicht, auf jedem lukrativ erscheinenden Standort einer Gemeinde zu bauen, wenn diese keinen gültigen TFNP besitzt. Aber selbst, wenn der TFNP in Waldachtal abgeschlossen werden kann: Ein Investor könnte theoretisch bereits jetzt einen Bauantrag zum Errichten einer WEA stellen.

Egal, wie sich die Bürger derzeit strecken und wehren: Im schlimmsten Fall könnte gar ein Bauantrag hinter der Gemarkungsgrenze Waldachtals drohen: Dort beginnt der Landkreis Calw mit der Gemeinde Haiterbach, die ebenfalls noch keinen TFNP für dieses Gebiet vorweisen kann. Die Crux an der Geschichte: Die vier WEA stünden dann nur wenige Meter entfernt vom derzeit ausgewiesenen Standort, aber eben auf Haiterbacher Gemarkung. Der Anblick und das Landschaftsbild bliebe für die Salzstetter Bürger gleich, ebenso wie die derzeit befürchteten Auswirkungen von Geräuschemissionen, Schattenwurf oder Abwertung der Immobilien.

Der Energieriese EnBW beispielsweise ist bekannt dafür, dass er aktiv wie offensiv in Bezug auf Thema Windkraft agiert und deshalb möglichst mit vielen Gemeinden Württembergs Kontakt aufnehmen muss. Mehr als blauäugig wäre es daher zu denken, es bestünde noch kein Kontakt mit der Gemeinde Haiterbach sowie den Grundstückseigentümern der Haigerlocher Gemarkung zu Salzstetten.

Es ist ebenso anzunehmen, dass die Lärm-, Schallschutz- und die artenschutzrechtlichen Gutachten bereits dann in Auftrag gehen, wenn sich einer der potenziellen Bewerber mit den jeweiligen Grundstückseigentümern – hüben oder drüben – geeinigt hat.

Die Frage des Standorts der WEA könnte damit bereits geklärt sein. Letztlich könnte in diesem Fall für die Windkraftgegner in Salzstetten nur noch der Rotmilan als geflügelter Retter erscheinen: Inzwischen wissen auch Gutachter, dass der Milan sich nicht um Gemarkungsgrenzen kümmert.