Gemeinde Waldachtal sieht keinen Bedarf

Von Eberhard Wagner

Waldachtal. Der Gemeinderat Waldachtal hat in seiner öffentlichen Sitzung am vergangenen Dienstag die Überlegungen zur Einrichtung eines Ruhewaldes in der Gemeinde vorerst eingestellt.

Gemeinsam mit den Forstbeamten Dieter Zuleger und Ferdinand Schorpp besichtigte Bürgermeisterin Annick Grassi in der jüngsten Vergangenheit mehrere Standorte, die dafür geeignet erschienen. Vier Standorte, so führte Grassi im Gremium aus, kamen dabei in Frage. Die Besichtigung und die anschließende Ausarbeitung habe dabei jedoch ergeben, dass auf den Flächen des Gemeindewalds kaum Bereiche für einen Ruhewald ausgewiesen werden können, welche alle die dafür vorgesehenen Bedingungen erfüllen werden. Bei der Feuerwehrhütte Hörschweiler störte der Konflikt zur Festhütte sowie die zu kleine Fläche, im Bereich Schellenberg/Schwabswiese war es die unmittelbare Nähe zum Bibelrundweg und des Sportheims des SV Tumlingen-Hörschweiler. Der alte Sportplatz in Salzstetten (Mittlere Steige) erschien noch am geeignetsten, doch dort wären sehr viele und kostenintensive Vorarbeiten notwendig gewesen. Dem Waldstück in Oberwaldach (zwischen Baugebiet und Feriendorf) musste allein schon wegen der Nähe zur Bebauung und zum Feriendorf eine Absage erteilt werden.

Auch die kirchlichen Vertreter, Pfarrer Anton Romer und Pfarrer Markus Arnold hatten sich zwischenzeitlich in einem Schreiben an die Gemeindeverwaltung gewandt und ihre Bedenken gegen die Planungen eines Ruhewald geäußert.

Sie wiesen unter anderem darauf hin, dass ein Ruhewald ausreichend Platz bieten müsse, um ein Kreuz als Symbol für christliche Auferstehungshoffnung aufstellen zu können. Außerdem müsse es an den Grabstellen weitere Möglichkeiten geben, christliche Symbole aufzustellen oder anzubringen. Auch wenn sich die beiden Pfarrer Bestattungen in einem Ruhewald durchaus vorstellen konnten, so war ihr Fazit dennoch unmissverständlich: Der Friedhof sei die Stätte, an der der Name eines Menschen über seinen Tod hinaus verzeichnet sei und der Ort, an dem der Glaube bezeugt werde. Es sei ein öffentlicher Raum der Gemeinschaft, zu der auch ein Verstorbener gehört.

Das Gremium zeigte sich ernüchtert von den fehlenden Möglichkeiten, einen Ruhewald anzulegen. Im Prinzip, so der allgemeine Tenor, könne man auch auf den Friedhöfen sogenannte "Baumgräber" ausweisen. In der Tat braucht es dazu nur die Änderung der Friedhofsatzung. Die Verwaltung will deshalb abwarten, ob diese Art der Bestattungsform gewünscht wird.