Der Ortschaftsrat Cresbach hat sich neu formiert: Marga Stickel, Hans Joachim Held, Stefan Hayer, Sabine Kübler (von links, sitzend) sowie (hinten von links) Thomas Schittenhelm, Friedrich Gerhard, Markus Berg, Ortsvorsteher Heinz Otto Renz, Otto Brezing und Gerhard Weißgerber. Foto: Wagner Foto: Schwarzwälder-Bote

Ortsvorsteher im Amt bestätigt / Cresbacher Ortschaftsrat formiert sich neu / Drei neue Räte verpflichtet

Von Eberhard Wagner

Waldachtal-Cresbach. Nach Lützenhardt und Tumlingen formierte sich nun auch der neue Cresbacher Ortschaftsrat: In der konstituierenden Sitzung am vergangenen Mittwoch bestätigte das Gremium Heinz Otto Renz in seinem Amt als Ortsvorsteher.

Renz übernahm in der letzten Legislaturperiode am 14. September 2011 in seiner Funktion als stellvertretender Ortsvorsteher die Vertretung des schwer erkrankten Ortsvorstehers Günter Geiger.

Geiger verstarb am 7. Dezember 2011, worauf Renz am 18. Januar in der Nachwahl zum neuen Ortsvorsteher dieses Amt übernahm. "Geiger war mehr als nur Ortsvorsteher", sagte Renz in der Sitzung. "Wir haben damals einen sehr guten Freund verloren." Renz, der sich bei der Amtsübernahme noch "schwer tat", wuchs stetig in die Aufgaben des Ortsvorsteher hinein.

Dies bestätigte vor allem Rat Friedrich Gerhard, der Renz eine gute Arbeit bescheinigte. "Er hat sich vorbildlich um die Belange unserer Ortschaft eingesetzt, ist stets ansprechbar und außerordentlich fleißig." Renz, der sich selbst manchmal als etwas "ruppig" und "kantig" bezeichnet, besitzt weiterhin das volle Vertrauen seines Gremiums.

Nachdem die ausscheidenden Mitglieder des alten Gremiums verabschiedet waren, wurde der neue Rat verpflichtet. Die Mitglieder Marga Stickel, Hans Joachim Held und Stefan Hayer sind ab sofort neu im Rat vertreten. Komplett besetzt ist der Ortschaftsrat Cresbach mit den wiedergewählten Friedrich Gerhard, Markus Berg, Sabine Kübler, Gerhard Weißgerber, Thomas Schittenhelm und Otto Brezing.

Wie in der letzten Legislaturperiode, werden Sabine Kübler und Thomas Schittenhelm als gleichrangige Vertreter des Ortsvorstehers fungieren.