Kommunales: In der Kirchbergstraße könnte bald die erste Ampel Waldachtals stehen

Waldachtal-Lützenhardt. Ortsvorsteher Ludwig Blum ging in der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrats Lützenhardt am vergangenen Montag auf die Ergebnisse der Verkehrsschau vom 17. Juli ein.

Auf der K 4723 zwischen Cresbach und Lützenhardt wurde festgestellt, dass die Mittelmarkierung schadhaft ist und erneuert werden muss. Ferner soll das Verkehrsschild, welches die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h ausweist, vorverlegt werden. Dem Antrag auf Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h auf der gesamten Länge der Kirchbergstraße wurde nicht entsprochen. Stattdessen wurde in Höhe des Gebäudes Nummer 28 die Errichtung einer Lichtsignalanlage angeordnet. Blum führte aus, man habe mit zwei Praktikanten der Gemeinde Zählungen durchgeführt und den Querungsverkehr der Fußgänger in diesem Bereich dokumentiert. Die Ergebnisse seien sowohl überraschend als auch erschreckend gewesen.

Sofern der Kreistag dem Antrag entspricht, wird in der Kirchbergstraße bald die erste Ampel Waldachtals stehen. Vor Ort habe man dann auch die Möglichkeit diskutiert, einen Zebrastreifen zu errichten. Dieser würde allerdings nur für ein "subjektives Sicherheitsgefühl" sorgen, erklärte die Verkehrsschau laut Aussage von Bürgermeisterin Annick Grassi.

Ferner mache es von den reinen Kosten her kaum einen Unterschied, ob eine Fußgängerampel oder ein Zebrastreifen installiert wird. Schließlich müssten nach dem heutigen Standard Fußgängerüberwege beleuchtet werden und eine Zusatzbeleuchtung von beiden Fahrtrichtungen die Hinweisschilder für alle Verkehrsteilnehmer sichtbar machen. Eine Ampel sei somit nur geringfügig teurer, klärte Grassi auf.

Beim Gebäude 20 in der Willi-König-Straße wird ein absolutes Halteverbot, ergänzt mit dem Schriftzug "Feuerwehraufstellfläche" angebracht. In Höhe von Gebäude 12 soll ebenfalls ein absolutes Halteverbot mit dem Schriftzug "Feuerwehrzufahrt" in Farbe angebracht werden. In diesen Bereichen der Straße klagte die Feuerwehr immer wieder über parkende Fahrzeuge, welche im Notfall die Durchfahrt erschweren und sogar oft unmöglich machten.

Die Aufstellung eines Verkehrsspiegels in der Hauptstraße in Höhe des Gebäudes 31 sei nicht notwendig.