Kommunales: Beratung in Lützenhardt

Waldachtal-Lützenhardt (ew). Der Ortschaftsrat Lützenhardt beschäftigte sich in seiner Sitzung am Dienstag mit der Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Waldachtal. Diese stammt aus dem Jahr 2001 und bedurfte einer Überarbeitung. In ihrem Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat stimmte das Gremium den geplanten Änderungen einstimmig zu. Hauptamtsleiter Marcus Türk thematisierte aus der Hauptsatzung vor allem den Paragrafen 14, der die Zuständigkeiten der Ortschaftsratsgremien behandelt. Hier stehe zwar noch ein Gespräch mit der Kommunalaufsicht in Freudenstadt an, doch dürfe die Gemeinde davon ausgehen, dass ihr Entwurfsvorschlag beibehalten werde, so Türk.

Verwaltung beraten und verschiedene Aufgaben übernehmen

Im Kern heißt dies nun: "Der Ortschaftsrat hat die örtliche Verwaltung zu beraten. Die Ortschaftsräte übernehmen alle Aufgaben, die ihnen nach dem Gesetz zustehen oder ihnen durch die Vereinbarung über die Vereinigung der ehemaligen Gemeinden Cresbach, Hörschweiler, Lützenhardt, Tumlingen und Salzstetten zur neuen Gemeinde Waldachtal übertragen worden sind."

Änderungen nur innerhalb eines Jahres möglich

Dass die "Schlussregelung X (10)" mit Hinweis über die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften nach Paragraf 4 der Gemeindeordnung nur ein Jahr Frist für eventuelle Änderungen vorsieht, falls bei der Neufassung der Satzung etwas falsch gemacht wurde, stieß bei Rat Franz Schweizer auf Unbehagen. Diese Frist sei üblich, erklärte Türk. Die Hauptsatzung wird am kommenden Montag noch im Ortschaftsrat Salzstetten beraten, bevor sie Wiedervorlage im Gemeinderat am Dienstag, 23. Mai, findet.