Kommunales: Neue Hauptsatzung der Gemeinde ab Oktober

Waldachtal-Salzstetten. Der Ortschaftsrat Salzstetten setzte sich in seiner vergangenen Sitzung mit dem Entwurf der Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Waldachtal auseinander. Bürgermeisterin Annick Grassi wohnte der Sitzung bei, um dem Gremium Rede und Antwort zu stehen.

Der Entwurf wurde zuvor auch in allen anderen Ortschaftsratsgremien der Gemeinde besprochen und lag als letztes in Salzstetten vor. Grassi hatte den Räten zur besseren Übersicht die Übersicht aller Änderungen in einem separaten Papier vorgelegt. Natürlich war die Verteilung von Zuständigkeiten maßgebend für die Beratung.

Was darf ein Ortschaftsrat autark entscheiden und wo hat er nur Empfehlungsrechte an den Gemeinderat? Grassi betonte hierbei, dass sich auch mit der Neufassung nichts "Großes" verändert habe. Allerdings erscheinen die Statuten in der Neufassung nun deutlich klarer formuliert und abgegrenzt und werden künftig wohl auch für mehr Transparenz und Klarheit bei den fünf Ortsgremien sorgen.

Gesetzesänderungen zu berücksichtigen

Natürlich sah der Rat einen deutlichen Unterschied darin, ob ein Gremium nur einen Empfehlungsbeschluss an die Gemeinde richten darf oder die Entscheidungshoheit über eine Sache hat. Bedenken hegte der Rat auch bezüglich der Gemeindevereinbarung, die vor rund 40 Jahren zwischen der damals neuen Gemeinde Waldachtal und Salzstetten abgeschlossen wurde. Dass diese noch komplett eins zu eins in Hinsicht auf Zuständigkeiten angewendet werden könne, verneinte Grassi. Sie verwies in diesem Zusammenhang auf die seither eingetretenen Gesetzesänderungen sowie auf die damals bereits abgeschlossene Hauptsatzung der Gemeinde, die natürlich als Grundlage diente. Außerdem bestehe kein Rechtsanspruch auf eine Vereinbarung, und auch die aktuelle Neufassung der Hauptsatzung beinhalte und berücksichtige alle relevanten Zuständigkeiten.

"An der tatsächlichen Handhabung ändert sich nichts", betonte Grassi auch hinsichtlich der Investitionsentscheidungen innerhalb der Gemeinde. Als wichtig betrachtet das Gremium unter anderem auch die Förderung der Vereine, die seit dem Inkrafttreten der Vereinsförderrichtlinien nun dort auch geregelt wurde. Dass damit die Verteilung der Mittel und auch der Kosten gerechter für alle Vereine gestaltet wurde, ist nicht von der Hand zu weisen. Letztlich stimmte das Gremium der Neufassung der Hauptsatzung zu. Diese soll voraussichtlich im kommenden Oktober in Kraft treten.