Werner Hess von der Agentur für Arbeit und Bürgermeisterin Annick Grassi begrüßten die Interessierten im Haus des Gastes in Lützenhardt. Foto: Baiker

Soziales: Werner Hess von der Bundesagentur für Arbeit informiert Arbeitgeber über Beschäftigung von Asylbewerbern.

Waldachtal-Lützenhardt - Wie kann man Asylbewerber beschäftigen? Was sind die Voraussetzungen dafür? Zu einer Informationsveranstaltung für Arbeitgeber mit dem Titel "Beschäftigung von Asylbewerbern und Flüchtlingen" wurde ins Haus des Gastes in Lützenhardt eingeladen.

Die Zahl der interessierten Gäste hielt sich in Grenzen, war es doch eher ein Thema für Personalentscheider und Personalverantwortliche der Waldachtaler Betriebe und Gastronomie.

In Waldachtal leben derzeit etwa 70 Flüchtlinge. Eine langfristige Integration kann nur über einen Zugang zum Arbeitsmarkt stattfinden, so die einhellige Meinung. Als Referent war Werner Hess, Koordinator für Asyl- und Flüchtlingsfragen und Teamleiter des Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Nagold-Pforzheim, eingeladen. Er ist auch Bürger von Waldachtal. Bürgermeisterin Annick Grassi begrüßte. In Waldachtal sind derzeit Flüchtlinge aus Eritrea, Syrien, Gambia und Pakistan.

In einem kompakten Vortrag gab Hess einen Überblick über das Thema Asylbewerber an sich und ging dann auf die Voraussetzungen für ein Arbeitsverhältnis ein.

Die Hauptherkunftsländer sind Syrien, Albanien, Kosovo, Afghanistan, Irak, Serbien, Eritrea, Mazedonien, Pakistan. Es gibt auch Asylbewerber mit ungeklärtem Herkunftsland. Die Flüchtlinge aus Syrien, Irak und Eritrea haben die beste Aussicht auf Anerkennung.

Baden-Württemberg muss knapp 13 Prozent der Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, aufnehmen. In Baden-Württemberg selbst wird dann wiederum auf die Landkreise entsprechend einer weiteren Quote verteilt.

Der größte Teil der Flüchtlinge in Baden-Württemberg ist im Alter von 18 bis 34 Jahre. Hess ging auch auf den Ablauf des Asylverfahrens ein. Wie sieht der Zugang zum Arbeitsmarkt aus? Gibt es doch auch Meinungen, kurzfristig billige Arbeitskräfte mit Bezahlung deutlich unter dem Mindestlohn zu erhalten.

In den ersten drei Monaten dürfen Asylsuchende und Geduldete nicht beschäftigt werden. Ab dem vierten Monat kann dieser Personenkreis eine Beschäftigungserlaubnis für eine konkrete Beschäftigung beantragen. Die Bundesagentur für Arbeit führt in der Regel aber eine Vorrangprüfung durch. Vorrangprüfung bedeutet: Kann die Stelle durch einen Deutschen, EU-Bürger oder einen ausländischen Staatsbürger mit dauerhaftem Aufenthalt besetzt werden?

Thema Ausbildung ist wichtig

Das Thema Ausbildung war auch wichtig. Asylbewerber und Inhaber einer Duldung bedürfen keiner Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit, wenn sie eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf ausüben möchten.

Wenn ein Asylantrag abgelehnt wurde und eigentlich eine Ausreisepflicht besteht, der Ausreisepflichtige aber in einem Ausbildungsverhältnis steht, kann die Abschiebung ausgesetzt werden, damit die Ausbildung ordentlich beendet werden kann. Anerkannte Flüchtlinge können ohne Wartefrist jede Beschäftigung aufnehmen. Auch ein Praktikum ist eine Beschäftigung und daher ist vor dem Anritt eine Erlaubnis der Ausländerbehörde einzuholen.

"Im Grundsatz ist immer vorher die Ausländerbehörde einzuschalten", so Hess. Bei Praktika gibt es verschiedene Arten, die alle der Genehmigung der Ausländerbehörde bedürfen und teilweise der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Maßnahmen der Arbeitsförderung zur Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen begründen keine Beschäftigung.

Hess stellte auch diverse Förderinstrumente der Agentur für Arbeit vor. Alle in Waldachtal sind schon mehr als drei Monate da. Sie dürfen arbeiten, benötigen aber, wenn noch keine Anerkennung vorliegt, eine Vorrangprüfung.

Es gab noch einige Nachfragen, beispielsweise, woran man sieht, dass der Flüchtling schon drei Monate hier ist. In der Regel gilt der Tag der Registrierung. Und wenn man jemanden zum Schneeräumen braucht? Dies ist eine geringfügige Beschäftigung und bedarf auch der Arbeitserlaubnis durch die Ausländerbehörde.

Zu erfahren war noch, dass die Agentur für Arbeit sechs Mitarbeiter mit arabischen Sprachkenntnissen eingestellt hat. Deutlich in der Diskussion wurde, dass es früher oder später um die Frage geht: Nehme ich jemanden oder nicht? Die Flüchtlinge von heute sind die Fachleute von übermorgen.