Kommunales: Ortschaftsräte diskutieren über Vereinsförderrichtlinien für Waldachtaler Vereine

Waldachtal. Der Gemeinderat beschloss im November vergangenen Jahres den Erlass kommunaler Vereinsförderrichtlinien. Dort existiert eine Vielzahl an Vereinen, die durch sportliche und kulturelle Tätigkeit einen wichtigen Beitrag für das gesellschaftliche Leben leisten. Als "eines der größten Rückhalte der Gemeinde" sei eine Förderung der Vereine auch generell gerechtfertigt, führte Bürgermeisterin Annick Grassi damals aus.

Da es in den letzten Jahren jedoch keinerlei verwaltungstechnische Grundlage für die Unterstützung der Vereine gab, sei eine gleichmäßige und gerechte Förderung nicht möglich gewesen. Im Oktober vergangenen Jahres wurde deshalb ein Entwurf der Richtlinien in der Haushaltsstrukturkommission beraten und anschließend bei der Vereinsvorständebesprechung vorgestellt. Eines hat die Gemeinde dabei jedoch vermutlich vergessen oder übersehen: Die Ortschaftsräte der Teilorte zu den Richtlinien anzuhören. Dieser Meinung war jedenfalls Harald Mezger, der sich in der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrat (OR) Salzstetten am 20. Februar zu Wort meldete. Mezger vertrat damals die Meinung, dass laut Hauptsatzung der Gemeinde und den Zusatzvereinbarungen über den Gemeindezusammenschluss, die Vereinsförderung in den Aufgabenbereich der jeweiligen Ortschaft fällt. Aus Paragraf 14 Absatz 4 Ziffer 4.7 dieser Satzung geht nämlich hervor, dass dem OR im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung gestellten Mittel die Angelegenheiten zur Förderung der örtlichen Vereine und Vereinigungen – soweit sie die jeweilige Ortschaft betreffen – zur Entscheidung übertragen werden. Seine Sichtweise teilte Mezger auch Bürgermeistern Annick Grassi mit, die daraufhin wohl den Fall der Rechtsaufsicht zur Prüfung vorlegte. Der Antrag auf einen Empfehlungsbeschluss zu den im Januar diesen Jahres bereits in Kraft getretenen Förderrichtlinien ging mittlerweile nachträglich bei den Ortschaftsverwaltungen aller Teilorte Waldachtals ein. Einige Ratsmitglieder zeigten sich im Nachhinein wenig erfreut darüber, eine Empfehlung zu etwas abzugeben, das quasi bereits beschlossen wurde.

Über Notwendigkeit einig

Der OR Lützenhardt war sich in seiner öffentlichen Sitzung in dieser Woche über die Notwendigkeit der Richtlinien einig und gab deshalb auch eine einstimmige Empfehlung an die Gemeinde ab. Zeitgleich enthielten sich in der öffentlichen OR-Sitzung die Räte Helga Dengler, Kurt Kübler und Walter Martini in Tumlingen, die diesbezüglich keine Empfehlung abgeben wollten. "Im Nachhinein eine Empfehlung abzugeben sehe ich nicht ein", verdeutlichte Martini seine Sicht der Dinge. Gemeinderat Horst Richter versuchte, den Räten nahe zu bringen, dass die Formalie vom Gemeinderat lediglich übersehen wurde und sich dieser ebenso mit einer anderen Empfehlung – sofern diese erfolge – befassen müsse. Der OR Tumlingen segnete die Richtlinien jedoch am Ende der Beratung per Mehrheitsbeschluss ab.

Der OR Cresbach befasste sich etwas ausführlicher mit den anteiligen Bewirtschaftungskosten an den gemeindlichen Einrichtungen. Rat Gebhard Weißgerber störte sich vor allem daran, dass in den Richtlinien nicht auf eine mögliche Bearbeitungspauschale hingewiesen wird. So mussten bisher schon laut Weißgerber einige Vereine zu den anteiligen Bewirtschaftungskosten eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 100 Euro berappen. Ortsvorsteher Friedrich Gerhard vermutete, der Grund der Gebühr liege im bürokratischen Aufwand, welchen die Gemeinde zur Unterhaltung der Gebäude betreibt. Diese kümmere sich schließlich unter anderem um die Grunderwerbssteuer sowie den Wasser- und Stromabrechnungen der Gebäude. Uneinig waren sich die Räte dahingehend, auf welche der aufgelisteten Gebäude die anteiligen Bewirtschaftungskosten für die Vereine anfallen. Hierbei wünschten sich die Ratsmitglieder eine genauere und verständlichere Definition, was der OR Cresbach einstimmig als Empfehlung und Grundsatz an die Gemeinde richtete. Der OR Hörschweiler wird heute in seiner öffentlichen Sitzung seinen Beschluss zu den Vereinsförderrichtlinien fassen – im OR Salzstetten wird die Empfehlung am kommenden Montag, 27. März erfolgen. Damit kann der Gemeinderat am 28. März endlich beschließen, was längst in Kraft getreten ist.