Das Vorkaufsrecht über den Sattelacker Hof ist ein heiß diskutiertes Thema im Waldachtaler Gemeinderat. Foto: Wagner

Uneinigkeit um Kaufrecht für Sattelacker Hof in Lützenhardt.

Waldachtal - Der Gemeinderat befasste sich in seiner vergangenen Sitzung noch einmal mit der Entscheidung über die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts gemäß Paragraf 24 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebäude Sattelacker Hof sowie dem Flurstück 618 in Lützenhardt.

Diese Sitzung war notwendig geworden, weil der Gemeinderat in seiner vorangegangenen Sitzung vom 10. November einen rechtswidrigen Beschluss gefasst hatte. In diesem Beschluss stimmten damals zehn Räte für das rechtlich nicht durchführbare Vorkaufsrecht, obwohl die Kommunalaufsicht des Landratsamts (LRA) Freudenstadt bereits festgestellt hatte, dass dieses nicht besteht.

Bürgermeisterin Annick Grassi war daher verpflichtet, gemäß Paragraf 43 Absatz 2 der Gemeindeordnung Einspruch gegen diesen rechtswidrigen Beschluss ihres Gremiums einzulegen.

Hoffnung der Verwaltung erfüllt sich nicht

Die Gemeindeordnung sieht in diesem Fall vor, dass der Gemeinderat noch einmal innerhalb von drei Wochen über diese Angelegenheit zu beraten hat. Die Hoffnung der Gemeindeverwaltung, dass die Räte dieses Mal dem Beschlussvorschlag, das gesetzliche Vorkaufsrecht für den Sattelacker Hof nebst Grundstück nicht auszuüben, erfüllte sich, wenn auch sehr knapp, nicht.

Diskussionsbedarf über den einzigen Tagesordnungspunkt gab es nicht. Die Rechtslage war noch einmal klar von der Kommunalaufsicht definiert worden; sogar einschlägige Rechtsfälle hatte das Amt für die Räte beigefügt.

Einschließlich der Bürgermeisterin waren nur zwölf von 19 Räten anwesend und trotzdem (oder gerade deshalb) gab es wieder keine Mehrheit für den Beschlussvorschlag der Gemeinde. Vier Räte (einschließlich Grassi) stimmten für den Verzicht des gesetzlichen Vorkaufsrechts und folgten so den rechtlichen Tatsachen, vier Räte enthielten sich und weitere vier lehnten den Beschlussvorschlag ab.

"Also abgelehnt", konstatierte der Stellvertreter der Bürgermeisterin, Franz Schweizer.

Nun muss die Kommunalaufsicht in Freudenstadt tätig werden. "Ich werde den erneut rechtswidrigen Beschluss dort zur Entscheidung vorlegen", sagte Grassi abschließend.