Nach dem Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesjustizminister Heiko Maas dürfen die Behörden Handydaten und ähnliches nur zur Verfolgung bestimmter schwerer Straftaten nutzen. Foto: dpa

Wenn es um Ermittlungen gegen Terroristen und Schwerverbrecher geht, will die Bundesregierung Handydaten und ähnliches für maximal zehn Wochen speichern dürfen. Das Bundeskabinett hat die umstrittenen Vorratsdatenspeicherung am Mittwoch auf den Weg gebracht.

Berlin - Im Kampf gegen Terror und schwere Verbrechen will die Bundesregierung eine Speicherung von Telekommunikationsdaten für maximal zehn Wochen zulassen. Nach langen Auseinandersetzungen brachte das Kabinett die Neuregelung zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung auf den Weg.

Telekommunikationsanbieter sollen IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen demnach maximal zweieinhalb Monate aufbewahren. Standortdaten bei Handy-Gesprächen sollen höchstens vier Wochen gespeichert werden, Daten zum E-Mail-Verkehr gar nicht. Inhalte der Kommunikation sind ohnehin nicht zur Speicherung vorgesehen.

Nutzung bei schweren Straftaten

Nach dem Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) dürfen die Behörden die Daten nur zur Verfolgung bestimmter schwerer Straftaten nutzen - etwa bei der Bildung terroristischer Vereinigungen, Mord, Totschlag oder sexuellem Missbrauch. Einen Abruf der Informationen muss jeweils vorher ein Richter erlauben. Die Daten von Berufsgeheimnisträgern - etwa Rechtsanwälten, Ärzten, Abgeordneten oder Journalisten - dürfen nicht verwertet werden.

Die Telekommunikationsfirmen sollen verpflichtet werden, bei der Speicherung Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten, dazu einen Server im Inland zu benutzen und die Daten nach Ablauf der vier oder zehn Wochen unverzüglich zu löschen. Andernfalls droht ein Bußgeld.

Maas hatte sich lange gegen die Rückkehr zur Vorratsdatenspeicherung gesperrt und über Monate mit Innenminister Thomas de Maizière (CDU) um das Thema gerungen.

Keine deutsche Regelung

Die Vorratsdatenspeicherung ist seit Jahren hoch umstritten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die EU-weiten Vorgaben dazu 2014 gekippt - wegen Verstößen gegen Grundrechte. In Deutschland gibt es schon seit Jahren kein Gesetz mehr dazu. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutschen Regelungen 2010 für verfassungswidrig erklärt. Die damalige schwarz-gelbe Regierung konnte sich danach nicht auf eine Neufassung einigen.

Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag eine Rückkehr zur Vorratsdatenspeicherung vereinbart. Nach dem EuGH-Urteil lagen die Pläne zunächst auf Eis. Nach den jüngsten Terroranschlägen - und nachdem klar war, dass die EU-Kommission selbst keine neue Richtlinie dazu erarbeiten würde - war in der Koalition der Druck gestiegen, dass Deutschland eine eigene Neuregelung einführt. Oppositionspolitiker, Netzaktivisten und Datenschützer kritisieren das Vorhaben vehement.