In Niedersachsen ist das Vogelgrippe-Virus in einem Entenmastbetrieb nachgewiesen worden. (Symbolfoto) Foto: dpa

Laut dem Landwirtschaftsministerium ist in Niedersachsen ein zweiter Fall von Vogelgrippe nachgewiesen worden. In einem Entenmastbetrieb im Emsland sollen nun rund 10.000 Tiere getötet werden.

Meppen/Magdeburg - In Niedersachsen, der Hochburg der deutschen Geflügelzucht, hat sich der Verdacht eines zweiten Vogelgrippefalls bestätigt. Bei einem Entenmastbetrieb im nördlichen Kreis Emsland sollen nun rund 10.000 Tiere getötet werden, teilte das Landwirtschaftsministerium in Hannover am Samstag mit. Zuvor hatten Laboruntersuchungen das gefährliche H5N8-Virus nachgewiesen.

Im Umkreis von drei Kilometern um den Hof wurden 18 weitere Geflügelbetriebe mit 170.000 Tieren gesperrt. In einem Zehn-Kilometer-Radius wurden über 200 Betriebe mit rund vier Millionen Tieren einer verstärkten Beobachtung unterstellt.

Ein Aufatmen gibt es unterdessen im zunächst betroffenen Kreis Cloppenburg. Auf keinem der rund 60 Höfe im Umkreis des ersten niedersächsischen Vogelgrippefalls wurden Auffälligkeiten entdeckt, sagte der Ministeriumssprecher.

Niedersachsen ist mit rund 100 Millionen Stück Geflügel der wichtigste Produzent in Deutschland. Allein im Kreis Emsland werden rund 30 Millionen Tiere gehalten, im Kreis Cloppenburg knapp 13,5 Millionen.

Unterdessen wurde auch in Sachsen-Anhalt eine Ente mit dem Virus entdeckt. Die infizierte Stockente sei am 7. Dezember von einem Tierarzt tot gefunden worden, teilte das Landwirtschaftsministerium in Magdeburg mit. Die Behörden hätten sofort alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet, sagte Landwirtschaftsminister Hermann Onko Aeikens (CDU).

Das zuvor in Ostasien kursierende gefährliche H5N8-Virus tauchte in Europa erstmals im November in einem Putenhof in Mecklenburg-Vorpommern auf, Nachweise in den Niederlanden, Großbritannien und Italien folgten. Derzeit gilt eine Übertragung über Zugvögel als wahrscheinlichster Verbreitungsweg. Auch wenn bislang durch den Vogelgrippe-Typ keine Gefahr für den Menschen bekannt ist, kann eine Übertragung nie völlig ausgeschlossen werden.