Um diese Fläche geht es bei der Umlegung. Foto: Fahrland Foto: Schwarzwälder-Bote

Bebauungsplan: Verfahren steht heute vor der Anordnung durch den Vöhringer Gemeinderat

Vöhringen-Wittershausen. Ein gesetzliches Umlegungsverfahren zur Neuordnung privater und gemeindeeigener innerörtlichen Flächen wird im Gebiet des Bebauungsplans "Stützen" auf den Weg gebracht, mit dem Ziel, bebaubare Grundstücke herzustellen. Mit diesem Thema beschäftigte sich der Ortschaftsrat Wittershausen in seiner jüngsten Sitzung und billigte nach ausgiebiger Erörterung den Anordnungsbeschluss, der bei der heutigen Sitzung des Vöhringer Gemeinderats auf der Tagesordnung steht.

Zur Ausgangslage hieß es, in den aktuellen Baugebieten "Lupfer" und "Grabenäcker" stünden nur noch wenige Bauplätze zur Verfügung, nachdem 2016 weitere Grundstücke im "Lupfer" verkauft werden konnten. Somit könnten die gemeindeeigenen Bauplätze im Teilort in ein bis zwei Jahren aufgebraucht sein.

Bereits vor einigen Jahren war ein Bebauungsplan für das Gebiet "Stützen" erstellt worden. Zum Sachverhalt wird im Anordnungsbeschluss für das gesetzliche Umlegungsverfahren erläutert, die Festsetzungen dieses Bebauungsplans seien wegen des vorhandenen Grundstückszuschnitts und der Rechtsverhältnisse nicht realisierbar, ohne dass die Grundstücke neu geordnet werden.

Nicht zuletzt dient das Verfahren auch zur Bereitstellung sogenannter Gemeingebrauchs- und –bedarfsflächen. Will heißen, die Eigentümer müssen proportional zur Grundstücksfläche auch einen Anteil für die erforderlichen Straßen- und Grünflächen erbringen, profitieren aber im Gegenzug von einer Aufwertung der bebaubaren Grundstücke. Die vorläufige Berechnung sei mit 16,5 Prozent allerdings zu niedrig, da das Grundstück "Freythaler" (Stützenstraße 11) innerhalb des Bebauungsplans, aber außerhalb der Umlegungsfläche liege. Acht Flurstücke unterschiedlicher Größe sind von der Umlegung ganz oder teilweise tangiert. Zwei Flurstücke befinden sich im Besitz der Gemeinde selbst, die somit über die größte Fläche verfügt. Die Haltung der weiteren Eigentümer sei "uneinheitlich", daher werde die Verwaltung weitere Gespräche führen, so Bürgermeister Stefan Hammer. Bislang habe er selbst noch keine Umlegung begleitet und lege Wert auf den Sachverstand und die fachliche Beratung eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs.

Die Bildung des Umlegungsausschusses soll in der heutigen Gemeinderatssitzung erfolgen. Er soll unter dem Vorsitz von Bürgermeister Stefan Hammer stehen und aus vier Gemeinderäten bestehen.

Als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur soll Klaus Obergfell vom gleichnamigen Vermessungsbüro aus Rottweil und als Bausachverständige der Gemeinde soll Birgit Kiene bestellt werden.

Die Ortschaftsräte interessierten sich für die Dauer des Verfahrens. Es soll nach der Beschlussfassung zügig in Angriff genommen werden. Bestenfalls könne es in sechs bis neun Monaten umgesetzt werden, schätzte Hammer. Erschließungsbeiträge für die Eigentümer werden erst bei Straßenbau fällig. In der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 ist der Ausbau noch nicht enthalten.

Die Haushaltseinbringung 2017 erfolgt heute im Gemeinderat Das Honorarangebot des Vermessungsbüros umfasst rund 32 500 Euro. Mit weiteren 10 353 Euro werden die voraussichtlichen Kosten für Grenzsteine beziffert. Nach Klärung aller Fragen billigte der Ortschaftsrat den Beschlussvorschlag einstimmig.