Ein Zaun sichert das baufällige Haus. Foto: Fahrland Foto: Schwarzwälder-Bote

Rat: Denkmalgeschützes Haus Thema der Bürgerfragestunde

Vöhringen-Wittershausen. Reichlich Gesprächsbedarf hatten fünf Bürger bei der Bürgerfragestunde der Wittershauser Ortschaftsratssitzung am Freitag. Es ging um ein baufälliges Gebäude in der Bochinger Straße, das unter Denkmalschutz steht, und um die angebaute Scheune, die nicht dem Denkmalschutz unterlag. Am 27. März sei der Bagger gekommen und habe mit dem Abbruch des rückwärtigen Schuppenanbaus begonnen, erzählten die Anwohner. Offenbar war dabei aber auch das Dach des Haupthauses in Mitleidenschaft gezogen worden. Den Bürgern ging es jedoch vor allem um eine Zustimmungserklärung von Angrenzern gegenüber der Baurechtsbehörde. Sie waren jüngst vom Eigentümer aufgefordert worden, dieses Formular zu unterzeichnen, das ein Abbruchgesuch vom 11. Mai 2011 zum Gegenstand hatte. Eine Ungereimtheit war die Jahreszahl, wobei Bürgermeister Stefan Hammer vermutete, dass es wohl 2017 heißen müsse. Auf Rückfrage hatte Hauptamtsleiterin Jasmina Warthmann den Bürgern bestätigt, es gebe entsprechende Formulare im Rathaus oder im Internet. Argwöhnisch reagierten die Anwohner, als auf dem vom Rathaus übergebenen Vordruck ein Zusatz fehlte, der auf ihrem Formular enthalten war. Sie wollten nun wissen, welches Formular "das richtige" sei, da der Zusatzvermerk laut ihrer eigenen Recherche nicht auf baden-württembergischen, sondern nur auf nordrhein-westfälischen Formularen zu finden sei. Gleichzeitig befürchteten sie, im Falle einer neuen Bebauung des Grundstücks nicht mehr benachrichtigt und angehört zu werden, wenn es um Grenzabstände oder ähnliches gehe. Zumal der Eigentümer erwähnt habe, das Grundstück werde im Jahr 2020 von einem hiesigen Investor und Energieberater mit einem 13-Familienhaus bebaut. Die meisten sahen daher von einer Unterschrift des Formulars ab. In einem Fall wurde beim Rathaus ein schriftlicher Widerruf eingereicht. Hammer war daran gelegen, "verschiedene Handlungsstränge auseinanderzuhalten". Er betonte, die Verwaltung müsse nur die kommunalpolitisch relevanten Themen überprüfen. Die Behörde für Bau- und Abbruchsachen, insbesondere in Sachen Denkmalschutz, sei das Landratsamt Rottweil. Die Aufarbeitung des "Formularthemas" im Vöhringer Rathaus sowie einen entsprechenden Bericht in der nächsten Ortschaftsratssitzung sagte Hammer jedoch zu.

Zur Sprache kamen noch viele weitere Details, auch dass der Scheunenanbau laut eines Aktenvermerks des Denkmalamts von 2009 nicht schützenswert sei und aus denkmalschutzrechtlicher Sicht abgebrochen werden dürfe. Nichtsdestotrotz könne aber eine baurechtliche Abbruchgenehmigung erforderlich sein. Durchaus üblich sei es, dass Bauherren zuweilen selbst die Angrenzerbenachrichtigung übernähmen, nicht zutreffend hingegen, dass der Eigentümer im Auftrag der Gemeinde gehandelt habe.

Das Landratsamt habe Kenntnis vom Abbruch erhalten und bei einem Ortstermin den baulichen Zustand fotografisch dokumentiert. Bereits Anfang April sei der Teilabriss eingestellt worden. Auch Andreas Haberer war beim Ortstermin am 10. Mai mit der unteren Denkmalschutzbehörde und dem Regierungspräsidium vor Ort. Laut dem Ersten Landesbeamten Kopp sollte geprüft werden, welche Maßnahmen zum Erhalt des Gebäudes notwendig gewesen wären.