Hallennutzung: Abstimmungen setzen Regelung außer Kraft

Vöhringen (bos/sf). Ein Vorstoß der Wittershausener Ortsvorsteherin Kerstin Jauch gibt Anstoß zu einer Debatte mit unerwartetem Ende.

Hintergrund ist die Anfrage eines Vöhringer Bürgers auf private Hallennutzung. Jauch plädierte in der Sitzung des Ortschaftsrats für die Gleichbehandlung aller Bürger der Gesamtgemeinde, während Bürgermeister Stefan Hammer Gründe für eine Differenzierung vorbrachte. Gebe es aus Wittershausen nur wenige Anfragen, könne sich die Anzahl bei der Gesamtgemeinde leicht auf mehr private Veranstaltungen pro Jahr erhöhen, als hinsichtlich Personalaufwand, Kontrolle und etwaige Nachreinigung vertretbar wäre. Außerdem müsste der Sportbetrieb der Vereine zu häufig eingeschränkt werden. Helmut Maier empfahl, die Gebühren auf den Prüfstand zu stellen, Holger Bässler dachte auch an die Belastung der Anwohner durch Lärm und parkende Fahrzeuge, und Walter Kolb tendierte zu einem generellen Verbot privater Vermietungen. Mit der Gegenstimme von Kerstin Jauch empfahl der Ortschafts- dem Gemeinderat, die bisherige Regelung beizubehalten, die eine Vermietung nur an Wittershausener Bürger vorsieht.

In der Gemeinderatssitzung nimmt die Debatte weiter Fahrt auf. Der Beschlussvorschlag entspricht der Empfehlung des Ortschaftsrats. Doch plötzlich geht es um ganz anderes: Sollten nicht beide Hallen allen Bürgern der Gesamtgemeinde zur Verfügung stehen? Andrea Kopp könnte sich das vorstellen und findet Zustimmung. Bedingung: Eine Vermietung müsste kostendeckend sein. Dem will der Bürgermeister nicht folgen. Hammer sieht erstens kein Potenzial, denn die Belegungspläne ließen praktisch keine zusätzliche Nutzung zu. Zweitens möchte er den Mitarbeitern die Zusatzarbeit für die Reinigung der Halle an Sonntagen rechtzeitig für die schulische Nutzung auch nicht regelmäßig zumuten. Und eine zahlenmäßige Beschränkung der Veranstaltungen sei rechtlich nicht haltbar. Damit steigt Joachim Fischer aus. Wolfgang Lehrke gibt zu bedenken, dass man bisher keine Probleme hatte und fragt: "Weshalb machen wir jetzt eins?" Seine Konsequenz aus der Gleichbehandlungsdebatte: ein Antrag, beide Hallen jeglicher privaten Nutzung entziehen.

Schließlich findet keiner der Anträge und auch der Beschlussvorschlag eine Mehrheit. Damit ist die bisherige Regelung hinfällig, weil über sie Beschluss gefasst wurde. So wird das Vorhaben kurzerhand zum "Geschäft der laufenden Verwaltung": Der Bürgermeister entscheidet.