Rat: Nachträgliche Genehmigungen weitgehend erteilt / Hecke muss gestutzt werden

Vöhringen-Wittershausen (sf). Mit einer Nutzungsänderung, Nachgenehmigungen und einem laut Bebauungsplan vorgeschriebenen Sichtfenster beschäftigte sich der Ortschaftsrat Wittershausen bei seiner jüngsten Sitzung. Ortsvorsteherin Kerstin Jauch erläuterte den Sachverhalt. Ein Gewerbetreibender hatte 1993 auf seinem Grundstück in der Allmendstraße im Gewerbegebiet mit entsprechender Genehmigung eine Halle und drei Bürocontainer sowie 2012 eine weitere Lagerhalle errichtet.

Zu diesem Zeitpunkt räumte er gegenüber der Baurechtsbehörde ein, zwischenzeitlich weitere Bauten ohne Baugenehmigungen errichtet zu haben. Der Bauherr wurde informiert, dass für diese Bauten noch Baugenehmigungen zu beantragen seien, die Gebäude zum Teil über die Baugrenze und in das Sichtdreieck hineinragen würden und für die Nachgenehmigungen das Doppelte an Genehmigungsgebühren anfallen werde. Entsprechende Bauanträge wurden nun vorgelegt.

Die 2012 genehmigte Lagerhalle soll auch als Werkstatt genutzt werden. Dafür wird eine Nutzungsänderung beantragt, ebenso für die Bürocontainer. Hinzu kommen Anträge für die Nachgenehmigung des Anbaus an die erste Halle und des Anbaus eines Musikstudios. Beides entspricht dem Bebauungsplan und erfordert keine Befreiung, im Gegensatz zu weiteren Lager- und Werkstattgebäuden, die bis zu 1,50 Meter über die Baugrenze hinausragen und das Einvernehmen des Gemeinderats erfordern. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise war mit der zuständigen Baurechtsbehörde abgestimmt. Daher stimmte der Ortschaftsrat in seiner Vorberatung obigen Anträgen einstimmig zu.

Auch gegen eine Befreiung für die minimale Überbauung des aus Verkehrssicherheitsgründen im Plan eingezeichneten Sichtfensters mit einer Gebäudeecke hatte das Gremium nichts einzuwenden. Kein Pardon gab es hingegen für Zaun und Hecke im Sichtdreieck. Diese muss der Eigentümer auf maximal 80 Zentimeter Höhe zurücknehmen.

Er zeigte sich einsichtig, betonte gegenüber dem Gremium, für sämtliche Gebäude die entsprechende Statik vorweisen zu können und die Einhaltung des Sichtfensters schlicht übersehen zu haben.

Wenn man die Kuh jetzt vom Eis bekäme, so Bürgermeister Stefan Hammer, sei der Bauherr mit den doppelten Genehmigungskosten noch einmal mit einem blauen Auge davongekommen. Ortsvorsteherin Kerstin Jauch riet dringend von einer Nachahmung ab und hoffte, dies möge der einzige Fall dieser Art bleiben.