Vöhrenbach. Zur Landtagswahl am 13. März können Wahlscheine persönlich, schriftlich (Telegramm,

Vöhrenbach. Zur Landtagswahl am 13. März können Wahlscheine persönlich, schriftlich (Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail), aber auch in dokumentierbarer elektronischer Form beantragt werden.

Die Stadt bietet dies auf der Homepage an. Beim Aufruf des Links erhält man ein Erfassungsformular für die Antragsdaten. Die Daten auf der vorliegenden Wahlbenachrichtigung müssen in das Antragsformular eingetragen werden. Es steht dem Wähler offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung der Daten wird unter anderem zwingend die Eingabe der Wahlbezirks- und Wählernummer benötigt. Sollte die Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen, kann etwa per E-Mail ein Wahlschein beantragt werden. Dann sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift erforderlich. Für Fragen steht die Bürger- und Tourist-Information zur Verfügung: 07727/501112 oder 07727/501 117, per E-Mail an hofsaess@voehrenbach.de.

Weitere Informationen: www.voehrenbach.de