Das Sanierungsgebiet "Becker-Areal" umfasst eine Gesamtgröße von drei Hektar. Foto: Spathelf Foto: Schwarzwälder-Bote

Abrechnung ist Thema im Gemeinderat / Neuordnung der Eigentumsverhältnisse

Von Klaus Spathelf

Vöhrenbach. Ein Hauptthema der morgigen Gemeinderatssitzung in Vöhrenbach wird die Erneuerungsmaßnahme "Becker-Areal" sein.

Das Sanierungsgebiet "Becker-Areal" wurde im Jahr 2009 in das Städtebauförderungsprogramm aufgenommen. Für einen Bewilligungszeitraum vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2017 wurde ein Zuwendungsbetrag von 500 000 Euro bei einem Förderrahmen von 833 333 Euro definiert.

Das Hauptziel des Sanierungsverfahrens bestand in der Freilegung, Neuordnung und Reaktivierung des ehemaligen Becker-Geländes für eine gewerbliche Nutzung. Dieses Ziel konnte in den vergangenen Jahren erreicht werden. In der Zwischenzeit konnten die freigelegten Grundstücksbereiche sowie ein weiteres, sich anschließendes Grundstück veräußert werden. Ein Gewerbebetrieb konnte sich ansiedeln, weitere sind geplant. Ein Neubau ist baurechtlich genehmigt. Zwei private Modernisierungsmaßnahmen im Bereich der bestehenden Betriebe an der Schützenstraße konnten durchgeführt und gefördert werden.

Ein weiteres Ziel bestand in der Neuordnung der Eigentumsverhältnisse und einer anschließenden städtebaulichen Aufwertung entlang der Schützenstraße.

Auch mehrfache Anregungen privater Modernisierungsmaßnahmen sowohl seitens der Verwaltung als auch der STEG blieben erfolglos. Aus diesem Grund erschienen im Blick auf die momentane Haushaltslage und aufgrund von in der Priorität höher stehende Aufgaben weitere Investitionen in diesem Bereich nicht sinnvoll.

Aufgrund dieses Sachverhalts beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 10. Dezember die Gesamtabrechnung der STEG in Auftrag zu geben und danach die Aufhebung der Sanierungsmaßnahme zu beschließen.

Die Sanierungsziele wurden in einer Grobanalyse zur Antragstellung in die Städtebauförderung niedergeschrieben. In der Folge wurden diese weiter konkretisiert und schließlich mit dem Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat beschlossen.

Das Sanierungsgebiet "Becker-Areal" besaß sehr hohe Standortqualitäten durch die Erschließung einer Landstraße, durch einen Landschaftsraum an der Breg, durch die Nähe zur Stadtmitte und durch den Stadteingang.

Der Standort wies auch städtebauliche und bauliche Mängel auf, die eine engagierte Ansiedlung von anspruchsvollen Arbeitsplätzen bislang verhindert haben. Folgende Missstände wurden zum Beispiel festgestellt: leer stehende Gewerbebranche, fehlende Erweiterungsmöglichkeit.