Urnenwände auf dem Vöhrenbacher Friedhof. Foto: Liebau Foto: Schwarzwälder-Bote

Kommunales: Kalkulation und Satzung für Friedhöfe neu aufgestellt / Ruhezeiten runter, Gebühren rauf

Ausführlich im Vöhrenbacher Gemeinderat diskutiert wurde eine neue Kalkulation für die Friedhöfe im Vöhrenbacher Gebiet und daraus resultierend auch neue Friedhofsgebühren.

Vöhrenbach. Referent war Kommunalberater Uwe Zöllner, der sehr aufwendigen die vielschichtigen Kosten auf den Friedhöfen analysiert hatte. Daraus entwickelte er nun ein System, wie man bei den Gebühren gleichermaßen den Arbeitsaufwand, die Investitionen und auch den Flächenverbrauch einfließen lassen kann. Bisher hatte man sich bei diesen Berechnungen vor allem auf den Flächenverbrauch bezogen.

Ruhefrist bei Urnen-Grabstätten werden reduziert

Dabei schlug er auch weitere Änderungen vor, etwa die Ruhefrist bei den Urnengräbern von 20 auf 15 Jahre und beim Urnenwahlgrab von 25 auf 20 Jahre zu reduzieren, damit die aufwendigen Grabstätten auch besser genutzt werden können. Daraus ergaben sich folglich entsprechende Kosten-Kalkulationen.

Dabei ging Uwe Zöllner wie von der Verwaltung gewünscht von einer 50-prozentigen Kostendeckung beim Friedhof aus. Bei einer 100-prozentigen Kostendeckung wären die Bestattungskosten explodiert.

In bestimmten Bereichen lagen die neuen Kalkulationen zum Teil deutlich unter den bisher geforderten Gebühren. Hier hält man dann aber an den bisherigen Gebühren fest.

Vor allem im Bereich der Urnenbestattungen ergaben sich aber doch deutliche Erhöhungen, um beispielsweise den großen Aufwand für Urnen-Stelen zu berücksichtigen.

Verabschiedet wurde vom Gemeinderat eine komplett neue Friedhofssatzung, in der auch die entsprechenden Gebühren festgehalten wurden. Die Nutzungsrechte bei den Gräbern wurden teilweise erhöht. Bei den Bestattungen selbst ändert sich gegenüber den bisherigen Gebührensätzen nichts. Aufgrund des doch sehr unterschiedlichen Arbeitsaufwandes liegt hier beispielsweise die Bestattung für Erwachsene mit 1170 Euro deutlich über den Urnen-Bestattungen mit weniger als 300 Euro.

Durchgängig höher liegen die Gebühren bei den Reihengräbern, aber hier mit ganz unterschiedlich starker Erhöhung. Am niedrigsten ist die Steigerung beim Reihengrab für Erwachsene von 1170 auf 1250 Euro. Die größte Erhöhung gibt es beim anonymen Urnengrab von 315 auf 500 Euro.

Bei den Wahlgräbern blieb das Einzelgrab mit 1710 Euro unverändert, das Doppelgrab wurde nur minimal auf 2900 Euro angehoben.

Klare Vorgaben für die Beschriftung festgelegt

Die Urnengräber dagegen lagen bisher zwischen 720 und 1080 Euro, die neuen Gebühren liegen zwischen 1160 und 1450 Euro, wobei bei den Urnen jeweils zwei Bestattungsplätze vorhanden sind. Dabei wies die Verwaltung darauf hin, dass trotz der Erhöhungen die Vöhrenbacher Gebühren im Vergleich zu den umliegenden Gemeinden noch eher günstiger sind.

Darüber hinaus wurden in der Friedhofssatzung noch einige weitere Paragrafen angepasst, beispielsweise genaue Festlegungen über die Beschriftung der Urnenstelen und-Erdkammern.

Ausdrücklich festgelegt wurde auch noch einmal, dass beispielsweise an den Urnenstelen keine Vasen, Laternen oder Blumenschmuck angebracht werden darf.