Politik: Vöhrenbacher können Unterlagen für Briefwahl im Internet beantragen

Vöhrenbach. Zur Bundestagswahl am 24. September kann die Erteilung eines Wahlscheines schriftlich oder mündlich bei der Gemeindebehörde beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

Die Stadt Vöhrenbach bietet die Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf der Homepage www.voehrenbach.de an. Wer sich dafür interessiert, sollte den hierfür vorgesehenen Link auf der Startseite anklicken. Beim Aufruf des Links erhält man ein Erfassungsformular für die Antragsdaten. Die Daten auf der vorliegenden Wahlbenachrichtigung müssen in das Antragsformular eingetragen werden. Es steht dem Wähler offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten die Antragsdaten nicht mit dem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhält man automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden von der Stadtverwaltung anschließend per Post zugestellt.

Für die automatische Prüfung der Daten wird unter anderem zwingend die Eingabe der Wahlbezirks- und Wählernummer benötigt. Sollte die Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen, kann auch formlos, etwa per E-Mail, ein Wahlschein beantragt werden. In diesem Fall muss der Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift angegeben werden.

Bei Fragen zum Antragsverfahren steht die Bürger- und Tourist-Information, Telefon 07727/50 11 12, oder 07727/ 50 11 17, E-Mail hofsaess@voehrenbach.de, banic@voehrenbach.de oder kramar@voehrenbach.de, Fax: 07727/ 50 11 36, zur Verfügung.