Pflanzen sollen im Frühjahr im Rahmen des BZ-Verfahrens eingesetzt werden

Vöhrenbach-Langenbach. Im Rahmen des Beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens (BZ) Vöhrenbach-Langenbach soll als Maßnahme der Landschaftspflege im Frühjahr noch eine Baumaktion durchgeführt werden. Interessierten Teilnehmern wird dabei die Möglichkeit geboten, kostengünstige Obstbäume verschiedener Sorten sowie sonstige heimische Laubbäume zu beziehen.

Ziel dieser Aktion ist es, den Bestand an Obstbäumen und anderen landschaftstypischen Laubbäumen zu vermehren. Durch die damit bewirkte Bereicherung des Orts- und Landschaftsbildes soll auch die Funktion der Landschaft als Erholungsraum gesteigert werden. Außerdem nutzen solche Baumpflanzungen der heimischen Tierwelt und tragen zu einer Verbesserung des Kleinklimas (Windschutz) bei.

Obwohl der Landschaftsraum um Vöhrenbach aufgrund der Höhenlage und der klimatischen Gegebenheiten für den Obstbau nur wenig geeignet ist, wurden aufgrund der vielfältigen positiven Auswirkungen von Obstbäumen auf Naturhaushalt und Landschaftsbild auch einige Obstsorten in das angebotene Baumsortiment aufgenommen. Die Auswahl beschränkt sich auf solche Obstbäume, die wegejn ihrer Robustheit und geringen Pflegebedürftigkeit auch unter weniger günstigen klimatischen Bedingungen ein befriedigendes Gedeihen erwarten lassen. Allzu raue und stark spätfrostgefährdete Lagen sollen aber trotzdem nicht für Obstbaumbepflanzungen in Betracht gezogen werden.

Die für die Baumaktion zusammengestellte Liste umfasst 26 Obstsorten und acht gebietstypische Laubbaumarten. Die Teilnehmer können die gewünschten Bäume aus dem angebotenen Sortiment auswählen und bei der Flurneuordnungsstelle Rottweil/Schwarzwald-Baar-Kreis ihre Bestellung aufgeben (Adresse: Ruhe-Christi-Straße 29, 78628 Rottweil). Zu jedem Baum werden Stützpfähle, Bindematerial und Verbiss-Schutz mitgeliefert. Die Kosten belaufen sich auf fünf Euro pro Baum samt Pflanzzubehör.

Die Teilnehmer verpflichten sich, die Bäume ausschließlich im Zusammenlegungsgebiet anzupflanzen und in den kommenden Jahren fachgerecht zu pflegen. Dabei müssen die Obstbäume außer dem Pflanzschnitt einen mindestens fünfjährigen Erziehungsschnitt erhalten.

Auf die Einhaltung der gesetzlichen Grenzabstände wird hingewiesen: Im Außenereich betragen die Abstände bei den Baumarten Bergahorn, Trauben-Eiche, Vogelkirsche und Winterlinde acht Meter; bei Eberesche, Sandbirke, Trauben-Kirsche und bei den angebotenen hochstämmigen Apfel- und Birnbäumen müssen vier Meter und bei Zwetschgen drei Meter Grenzabstand eingehalten werden. Letzter Termin für die Bestellung ist der 20. Februar.

Die Auslieferung der Pflanzen erfolgt voraussichtlich Anfang April und wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Weitere Informationen: Rückfragen an Horst Hauser bei der Unteren Flurbereinigungsbehörde, Telefon 0741/244-540, E-Mail Horst.Hauser@Landkreis-Rottweil.de