Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft trafen sich zur Jahreshauptversammlung: Lydia Hummel (von links), Ralf Pietrek, Björn Amann, Vorsitzender Hubert Thoma, Schriftführer Bernd Rombach, stellvertretender Vorsitzender Hubert Ganter und Andreas Fesenmaier. Foto: Larhzal Foto: Schwarzwälder-Bote

Jagdgenossenschaft: Neuverpachtung der Jagdbezirke problemlos verlaufen

Mit einer positiven Bilanz beschlossen die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Langenbach im Gasthaus Hirschen in Langenbach das vergangene Vereinsjahr.

Vöhrenbach-Langenbach. Vorsitzender Hubert Thoma bedankte sich bei den Jägern Ralf Pietrek und Albert Fehrenbach für die Erfüllung des Abschussplans.

"Das Jahr 2016 ist ohne größere Schwarzwildschäden verlaufen", erklärte er den Mitgliedern. Außerdem freute er sich, im ersten Jahr nach der Neuverpachtung, über den problemlosen Übergang. Dem schloss sich Ortsvorsteher Helmut Ruf an und bedankte sich besonders beim Vorsitzenden, bevor er den gesamten Vorstand mit Zustimmung der Mitglieder entlastete.

Die Jagdgenossenschaft Langenbach wurde im Jahr 1983 auf Initiative der Waldeigentümer Langenbachs gegründet. Das zuvor über das Rathaus organisierte Pachtverhältnis zu den Jägern berücksichtigte die Waldeigentümer bezüglich der Pachtauszahlung nicht. Durch die Gründung des Vereins sollte die Organisation in die Hände der Jagdgenossenschaft, deren Mitglieder ausschließlich die Waldeigentümer waren, gegeben werden. Die jährlichen Pachtbeträge sollten somit über den Verein an die Eigentümer ausgezahlt werden. Fritz Dold war jahrelang Pächter des gesamten Waldgebietes. "Im vergangenen Jahr wurde das Gebiet neu aufgeteilt, wobei der Bregwald als Fürstliches Grundstück vom Hirschbühl bis nach Oberkirnach die beiden Jagdbezirke entzweit", erklärte der Vorsitzende Hubert Thoma.

Der Jagdbezirk Langenbach-Ost weist 209 Hektar, der Bezirk Langenbach-West 265 Hektar auf. Durch das neue Jagd- und Wildtiermanagementgesetz müssen die Jagdgenossen im kommenden Vereinsjahr grundlegend ihre Satzung ändern und berieten anhand einer Mustersatzung in der Versammlung darüber. Außerdem werden die Erträge aus der Pacht für die Eigentümer in Zukunft steuerpflichtig. Eine Übergangszeit bis 2021 wird jedoch eingeräumt.