Baugebiet: Änderung des Bebauungsplans

Villingendorf (ans). Die Offenlage nach der Änderung des Villingendorfer Bebauungsplans Stephanswälde erbrachte von Seiten der Behörden keine Bedenken, berichtete Martin Weisser (Ingenieurbüro Weisser und Kernl, Villingendorf) im Gemeinderat.

Notwendig wurde die erste Änderung aufgrund der Überlegungen zu den Grenzgaragen (wir haben berichtet). Darüber hinaus nutzte ein Bürger die Offenlegung und regte an, über die jüngst verabschiedete First- und Traufhöhe nachzudenken. Die nun zulässige Erhöhung könne im Einzelfall zu deutlichen Höhen-Unterschieden bei benachbarten Gebäuden führen, so seine Meinung.

Martin Weisser widersprach dem nicht. Allerdings entspreche die nun mögliche echte Zweigeschossigkeit der Interessenlage. Mithin werde das öffentliche Interesse dem Individualinteresse übergeordnet.