Spielhalle: Villingendorfer Gemeinderat lehnt Antrag ab
Villingendorf (ans). Dem Ansinnen, im Villigendorfer Gewerbegebiet Dürrenhölzle eine Spielhalle einzurichten, erteilte der Gemeinderat eine Absage.
Derzeit wird das Gebäude als Montagehalle genutzt. In einem Teilbereich von knapp 160 Quadratmetern wurde eine Nutzungsänderung zur Spielhalle beantragt. Nach der anzuwendenden Benutzungsordnung von 1977 ist eine reine Spielhalle im Gewerbegebiet mit mehr als 100 Quadratmetern nicht genehmigungsfähig, erläuterte Haupt-amtsleiter Armin Mei. Darüber hinaus müsse ein Abstand von mindestens 500 Metern Luftlinie zwischen einer Spielhalle und einer von Kindern und Jugendlichen genutzten Einrichtung eingehalten werden. Vorliegend betrage der Abstand zwischen der geplanten Spielhalle und dem Sportgelände aber nur knapp 270 Meter.