Räte sprechen über Gebühren, Steuern und eine alte Einrichtung

Villingendorf. Bei der Aufstellung des Haushaltsplans für das Jahr 2015 hat der Villingendorfer Gemeinderat Steuern und Gebühren überprüft.

Im Fokus der Verwaltung, Bürgermeister Karl-Heinz Bucher und Kämmerer Michael Hardtmann, und des Gemeinderats befanden sich: Verwaltungsgebühren, Feuerschutz, die Kindergarten-Kinderkrippe-Elternbeiträge, Abwassergebühren, Wasserzins, Deponiegebühren für das Auffüllgelände, Schlachthausgebühren, Bestattungsgebühren, Hundesteuer, Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer und Mieten.

Weil in der Vergangenheit regelmäßig Blicke auf die einzelnen Posten, mit der Maßgabe, in der Regel eine Kostendeckung zu erzielen, geworfen und bereits Entscheidungen gefällt wurden, tat sich der Gemeinderat dieses Mal nicht schwer, eine "Anpassung" vorzunehmen. Die größeren "Posten" (Abwasser, Wasser und Kindergarten) waren dieses Mal nicht betroffen. Der Hebesatz der Grundsteuer B wurde nach regem Gedankenaustausch, auch auf Anraten der Aufsichtsbehörde und des Regierungspräsidiums, erhöht: von 315 auf 339 von Hundert. Dies bedeute, so Michael Hardtmann, dass sich die Erhöhung bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus mit etwa zehn Euro auswirken könnte.

Diskutiert wurde über das Schlachthaus – mit dem Ergebnis, dass zwei neue Interessenten die Chance erhalten sollen, den Schlachthausbetrieb aufzunehmen. Die erforderlichen Malerarbeiten sollen zuvor durchgeführt werden. Nach dem Winter 2014/2015 sollen die Erfahrungen im Gemeinderat vorgelegt und weitere Entscheidungen getroffen werden.

Hintergrund: Der langjährige Hauptnutzer führt keine Schlachtungen mehr durch. Außerdem besteht ein nicht unerheblicher Renovierungsbedarf. Der Kostenaufwand dürfte etwa 30 000 Euro betragen. So wurde im Gemeinderat über die Schließung dieser Einrichtung bereits diskutiert, eine Entscheidung jedoch, wie gesagt, ins Frühjahr verschoben. Nebenbei: Der Abmangel für die Gemeinde betrug zuletzt etwa 1440 Euro pro Jahr. Der sogenannte Kostendeckungsgrad des kleinsten Gebührenhaushalts der Gemeinde liegt bei 56,51 Prozent.

Um eine Erhöhung kam jedoch dieses Mal die Hundesteuer nicht herum. Beschlossen wurden bei einer Gegenstimme folgende Sätze: für den ersten Hund 96 Euro (bisher 84 Euro), für jeden weiteren Hund 192 Euro (bisher 168 Euro), Zwingersteuer 192 Euro (bisher 168 Euro). Auf eine Steuer für Kampfhunde wurde bei zwölf Gegenstimmen (eine Ja-Stimme) verzichtet.

Außerdem akzeptierte der Gemeinderat einstimmig den vorgelegten Verwaltungshaushalt und will sich in der kommenden Sitzung um den Vermögenshaushalt kümmern. Mit einer Zuführungsrate in Höhe von 511 000 Euro wird kalkuliert. Dieses erwirtschaftete Geld aus dem Verwaltungshaushalt ist somit geringer als im Plan 2014 (667 000 Euro). Beim Blick auf den aktuellen Haushalt hieß es, dass sich die Gemeinde auf einem guten Wege befinde. Auf eine geplante Entnahme aus den Rücklagen könne wahrscheinlich verzichtet werden.