Villingendorfer Gemeinderat ändert Satzung

Von Kathrin Kammerer

Villingendorf. Seit 1997 dürfen die Kommunen selbst darüber bestimmen, für welche Hunde Steuern gezahlt werden müssen und für welche nicht. Befreiungen von der Steuer muss der Gemeinderat billigen und in die entsprechende Satzung aufnehmen.

Bisher gilt in Villingendorf eine Steuerbefreiung zum einen für Hunde, deren Halter einen Schwerbehindertenausweis mit einer bestimmten Kennung besitzen: sprich blinde, taube und anderweitig besonders hilfsbedürftige Menschen.

Zum anderen sind Rettungshunde von der Steuer ausgenommen. Viermal wurde die Hundesteuersatzung in Villingendorf seit ihrem Inkrafttreten geändert, so Kämmerer Michael Hardtmann. Immer aber nur die Höhe der Steuer betreffend.

Nun hatte der örtliche Verein "Retriever4all" jüngst den Antrag gestellt, in Zukunft auch Jadghunde von der Steuer zu befreien. In Bösingen, Dornhan, Wellendingen und Dunningen ist dies bereits der Fall.

Hunde, die befreit werden sollen, müssen unter anderem eine Brauchbarkeitsprüfung abgelegt haben. "Und die ist wirklich hart", weiß Hundetrainer Ralf Hube vom Verein. Deshalb müsse man von Gemeindeseite auch keine Bedenken dahingehend haben, dass in Zukunft Hundehalter diese Prüfung aus dem primären Grund absolvieren, die Steuerbefreiung zu erreichen.

14 Hunde seien in Villingendorf insgesamt registriert, so Kämmerer Hardtmann weiter, sieben davon seien bereits befreit. Er beruhigte die Gemeinderäte: Der neue Part in der Satzung würde aber trotzdem für keine großen Einbrüche bei den Einnahmen der Gemeinde sorgen. Und so stimmten die Räte der Befreiung von Jagdhunden einstimmig zu.