Zeichen der Trauer am Tator. Hätte der Täter gestoppt werden können? Foto: dpa

Viele Fragen vorerst offen. Verdächtiger taucht im August bei Ex-Frau auf. Tat trotz Morddrohungen nicht verhindert.

Villingendorf - Es ist eine der Schlüsselfragen in diesem Fall: Hätte die Tat mit drei erschossenen Menschen, darunter ein sechsjähriges Kind, verhindert werden können, wenn nicht sogar verhindert werden müssen? Schließlich, so die bisherige Kenntnislage, war Gerichten und Polizei durchaus bekannt, dass Drazen D. seine Exfrau und deren neuen Partner bedrohte und nach dem Leben trachtete.

Die Polizei steht auch in diesem Punkt am Anfang der Ermittlungen, sagt Gerold Sigg, der stellvertretende Leiter der Polizeidirektion (PD) Tuttlingen.

Wir geben einen Überblick über das, was bekannt ist:  Aufgrund von mehrfachen Übergriffen und Gewaltausbrüchen von Drazen D. wendet sich die Frau hilfesuchend an die Behörden. Das Amtsgericht Tuttlingen, in dessen Zuständigkeitsbereich sich die Frau mit Sohn vor dem Wohnortwechsel nach Villingendorf aufgehalten hat, untersagt am 31. März dieses Jahres dem Mann, sich der Frau zu nähern. Zu diesem Annäherungsverbot ergeht ein förmlicher Beschluss des Amtsgerichts.  

Offensichtlich in der festen Absicht, sich dem Zugriffsbereich des Exmannes zu entziehen, wechselt die Frau den Wohnsitz. Im März bezieht sie mit Sohn und neuem Lebenspartner, von dem sie inzwischen ein Kind erwartet, eine Wohnung in Villingendorf – der Sohn besucht fortan den örtlichen Kindergarten.  Am 19. Mai wird der Beschluss des Amtsgerichts in beiderseitigem Einverständnis in eine Vereinbarung umgewandelt, so Polizei-Vizechef Sigg.

Das Annäherungsverbot indes bleibt bestehen.  Im August, wenige Wochen vor der Tat, kommt es zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen den Expartnern am neuen Wohnort in Villingendorf, berichtet Sigg im Gespräch mit dem Schwarzwälder Boten. Der Mann hatte also herausgefunden, wo seine ehemalige Frau inzwischen wohnte, er wusste nun genau, wo sie sich aufhielt.  Daraufhin erstattet die Frau bei der Polizei eine Strafanzeige. Zudem wird ein Beratungsgespräch vereinbart. Dieses findet in der Wohnung in Villingendorf statt.  

Was bei diesem Treffen vereinbart wurde? Welche Maßnahmen beschlossen wurden? Gerold Sigg kann hierzu noch nicht viel sagen. Immerhin dies: Der Familie sei geraten laut Sigg worden, erneut den Wohnsitz zu wechseln. Warum es hierzu nicht gekommen ist? Auch das müsse noch ermittelt werden, so der Beamte. Ebenso, was möglicherweise von Seiten der Polizei hätte unternommen werden können oder müssen.

Am Freitag, 22. September, findet um 18 Uhr in der Kirche St. Gallus eine ökumenische Trauerfeier statt um an die Opfer zu erinnern.

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