Die Pressekonferenz in Villingendorf.  Foto: Otto

Polizei äußert sich nach Festnahme des 40-jährigen Tatverdächtigen. Angehörige werden betreut. Mit Videos

Villingendorf - Mit den Worten "Ich bin der, den ihr sucht", hatte sich der gesuchte Drazen D. am Dienstagnachmittag in Neufra widerstandslos von der Polizei festnehmen lassen. Dieses und weitere Details wurden in der Pressekonferenz in Villingendorf bekannt.

Drazen D. wurde inzwischen dem Haftrichter vorgeführt und befindet sich nun in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft geht von dreifachem Mord mit dem Merkmal der Heimtücke sowie versuchtem Mord aus. Drazen D. sei bei seiner Festnahme "platt" gewesen, berichtete der Leiter der Soko "Hochwald", Markus Walter, und schildert damit die Eindrücke der beiden Streifenbeamten, die den Gesuchten festgesetzt hatten.

Polizei und Staatsanwaltschaft betonten, dass die Festnahme dank des hohen Fahndungsdrucks, der umfangreichen Medienberichterstattung und letztlich durch die aufmerksame Bevölkerung möglich geworden sei. Ziel sei gewesen, dass jeder "von Villingendorf bis Split" von dem Fall weiß und das Gesicht des Täters kennt.

Zwei Zeugen hatten gegen 16.13 Uhr bei der Polizei gemeldet, dass Drazen D. zu Fuß in Neufra in Richtung Villingendorf unterwegs sei. Die Festnahme erfolgte um 16.35 Uhr. Die Streifenbeamten hätten die Schusswaffen vorgehalten. Es sei taktisch richtig gewesen, sofort zuzugreifen und nicht auf weitere Einsatzkräfte zu warten. Dem ersten Eindruck nach hat sich der Gesuchte bis zu diesem Zeitpunkt im Freien, in den Wäldern zwischen Villingendorf und Neufra, aufgehalten. Hinweise auf Mitwisser gebe es bislang nicht. Die Waffe habe der Täter bei sich getragen. Die Langwaffe, ein deutscher Nachbau einer jugoslawischen Repetierbüchse, K98, war von 111 cm auf 53 cm abgesägt worden.

Während die Tat geplant gewesen war, sei die Flucht relativ planlos gewesen, so die Polizei. Angaben zur Tat machte Drazen D. bislang nicht. Die Angehörigen werden vom Weißen Ring und Seelsorgern betreut. Bis zur Festnahme habe die Ex-Frau des Täters unter besonderem Schutz gestanden. Ob er sie bewusst geschont hat und woher er den Aufenthaltsort der Frau wusste, muss noch geklärt werden. Im März diesen Jahres war vom Amtsgericht Tuttlingen eine Anordnung ergangen, dass sich Drazen D. seiner Ex-Frau nicht mehr nähern darf. Er hatte sie bedroht und ist wegen Gewaltdelikten aufgefallen.

 

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