Das Landwirtschaftsamt will die landwirtschaftliche Fläche vor dem Stephanswäldle erhalten. Foto: Schmidt Foto: Schwarzwälder-Bote

"Stephanswäldle" von Behörde unterschiedlich eingeschätzt: Naturschutz beurteilt Fläche anders als Landwirtschaft

Von Anja Schmidt

Villingendorf. Der offengelegte Vorentwurf zum Neubaugebiet Stephanswäldle wurde nicht nur von anliegenden Bürgern mit zahlreichen Bemerkungen kommentiert, auch die zuständigen Behörden gaben ihre Stellungnahmen ab.

Besonders auffällig sind die unterschiedlichen Bewertungen der Naturschutzbehörde und des Landwirtschaftsamtes. Während die Naturschutzbehörde gegen die 5,6 Hektar große Versiegelung der bislang landwirtschaftlich genutzten Fläche keine Bedenken äußerte, regte das Landwirtschaftsamt stattdessen eine innerörtliche Verdichtung an.

Die Bodenwerte der landwirtschaftlichen Fläche wären gut, pochte die Behörde darauf, keine Nutzungsänderung vorzunehmen. Grundsätzlich müsse die Innenentwicklung vor der Außenentwicklung behandelt werden.

Indes wurden in Villingendorf die Hausaufgaben bereits erledigt, konstatierte Martin Weisser (Ingenieurbüro Weisser und Kernl). Nachweisbar sei die Gemeinde seit Jahren bestrebt, die Innenverdichtung zu verstärken. Die in den vergangenen Jahren verwirklichte Bebauung im Ortskern weise eine größere Fläche als das derzeit geplante Neubaugebiet auf.

Zudem habe der Gemeinderat die Verwaltung im Zuge der Planung beauftragt, die Innenentwicklung weiter voranzutreiben. Der kürzlich gefasste Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Hoheim/Wirtsgasse sei ein Beleg dafür. Und dem Verweis auf die demographische Entwicklung hielt Weisser entgegen, dass in Villingendorf seit Jahrzehnten nur langjährig Ortsansässige einen Bauplatz erwerben können. Dennoch sei der Bedarf nach Bauplätzen immer noch höher als die innerörtlich verfügbaren Flächen.

Auch widerlegte Martin Weisser, dass für den Ausgleich der Maßnahme 1,26 Hektar landwirtschaftliche Böden beansprucht würden. Die Kompensationsmaßnahmen seien zu großen Teilen entlang des Radwegs im Neckartal geplant. Die als Ausgleich und Lärmschutz angedachte Begrünung an den Rändern des Bebauungsgebiets sei mit acht Metern sehr knapp bemessen. Und das Retentionsbecken als weitere Ausgleichmaßnahme werde zum Schutz gegen Niederschlagswasser aus dem Außenbereich benötigt. Einzig für die Feldlerche werde auf dem Hüllberg ein Lebensraum auf einer schmalen landwirtschaftlichen Fläche geschaffen.