Mitangeklagter erhält noch Bewährung / Seniorin um 5000 Euro geschädigt

Villingen-Schwenningen (leo). Besonders ältere Menschen sind Opfer sogenannter Schockanrufer, an deren Ersparnisse die Täter wollen. So geschehen einer 77-jährigen russischstämmigen Seniorin aus Villingen. Die Täter, zwei junge Männer aus Litauen, wurden gefasst und jüngst vom Amtsgericht abgeurteilt.

Die beiden Täter schlossen sich mit zwei bislang Unbekannten zusammen, um sich fortan gemeinsam in "arbeitsteiliger" Begehungsweise durch "Schockanrufe" eine Einnahmequelle zu verschaffen. Ihre Komplizen sitzen in Litauen und rufen von dort aus in Deutschland gezielt ältere Personen mit russischer Abstammung an, täuschen eine Notsituation eines nahen Angehörigen vor und fordern angeblich benötigtes Bargeld zur Abwendung der Notsituation. Ist die Täuschung erfolgreich, gibt ein anderer Täter seinem Komplizen als Geldabholer vor Ort Bescheid.

So erhielt die 77-jährige Frau einen Anruf, worin ihr mitgeteilt wurde, ihr Enkel habe ein Kind schwer verletzt und benötige dringend Geld zur Behandlung. Mit Zahlung von 5000 Euro könne eine Strafanzeige vermieden werden. Kurz danach klingelte es an der Haustür, und die Frau händigte dem "Boten" das Geld aus. Der Mitangeklagte stand mit einem Auto vor dem Haus fluchtbereit Schmiere. Die Polizei hatte aber von der Sache Wind bekommen und nahm die beiden Männer gleich in Gewahrsam.

Bei der Gerichtsverhandlung bot der Verteidiger eines Angeklagten einen Deal an. Sein Mandant werde gegen ein geringeres Urteil ein Geständnis ablegen; er bereue die Tat. Das Gericht stimmte dem Vorschlag zu. Daraufhin entschuldigten sich die beiden Täter im Gericht bei der Seniorin.

Der Hauptakteur erhielt 30 Monate Haft ohne Bewährung. Mit ein Grund war, dass er vorbestraft ist. Sein Bekannter kam mit einer zweijährigen Haftstrafe davon, die mit einer fünfjährigen Bewährungszeit verbunden ist.