Gerichtsverhandlung: Freispruch für vermeintlichen Mittäter

VS-Schwenningen (tam). Den ersten April vorigen Jahres wird Claudia M. so schnell nicht vergessen.

Die 23-Jährige lebte damals noch bei ihrem Freund in Schwenningen. Gegen halb sechs Uhr abends war sie noch kurz im Supermarkt. Ihren Hund, einen jungen schwarz-weißen Mischling, band sie wie immer vor dem Geschäft an. Als sie nach knapp zehn Minuten aus dem Laden kam, war ihr Liebling spurlos verschwunden. Verzweifelt suchte sie den Parkplatz ab. Dann berichteten ihr Zeugen, sie hätten zwei junge Männer gesehen, die das Tier mitgenommen hätten.

Frau M. ahnte, wer das gewesen sein könnte. Einer der Männer, ein 25-Jähriger, war ihr schon mehrmals aufgefallen, wenn er Bier trinkend vor dem Geschäft herumlungerte. Auch an diesem Tag hatte sie ihn dort gesehen. Sie erstattete Strafanzeige bei der Polizei. Dann ging sie zusammen mit einer Bekannten im Auto auf Spurensuche. Nachdem die Frauen dort nicht fündig wurden, fuhren sie weiter nach Villingen. Dort trafen sie etliche Stunden später in der Nähe des Landratsamts tatsächlich auf den 25-Jährigen, der den Hund an der Leine führte. Ein 31-jähriger Kumpel begleitete ihn.

Die beiden schwer betrunkenen Männer waren mit dem Hund im Zug nach Villingen gefahren, wo sie im Übergangswohnheim lebten. Der Jüngere führte das Tier an der Leine. Wütend forderte die 23-Jährige die Herausgabe ihres Hundes. Als der feixende Mann die Leine nicht aus der Hand geben wollte, verlieh sie ihrer Forderung mit einer Ohrfeige Nachdruck. Es kam zu einem lauten Disput, so dass eine Polizeistreife aufmerksam wurde. Nachdem der Fall geschildert wurde, konnte sie ihren verstörten Hund wieder mit nach Hause nehmen. Ihm ging es gar nicht gut. Was die betrunkenen Männer ihm zu Fressen gegeben hatte, war ihm nicht bekommen. Und er ist seither sehr ängstlich.

Der 25-Jährige hat eine Geldstrafe von 900 Euro längst akzeptiert. Bei der Polizei hatten er und sein Trinkkumpan zunächst behauptet, das Tier habe stundenlang verlassen vor dem Laden gesessen und sie hätten es "retten" wollen. Auch der 31-Jährige wurde wegen Diebstahls angeklagt und vom Amtsgericht zu 1800 Euro Geldstrafe verurteilt. Dagegen legt er Berufung am Landgericht Konstanz ein. Er habe mit dem Diebstahl überhaupt nichts zu tun, hieß es. Der 25-Jährige, der als Zeuge aus dem Gefängnis vorgeführt wurde, bestätigte das jetzt und nahm alle Schuld auf sich. Er allein sei es gewesen, der den Hund weggenommen habe. Er habe Futter für ihn gekauft und ihn auch mit Wasser versorgt. "Ich wollte den haben", meinte er, und kicherte dabei selbst über seine Schnapsidee. Der Kumpel sei einfach nur dabei gewesen an jenem Tag, an dem man zusammen bereits von morgens an getrunken habe. Selbst für eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Diebstahl war die Beweislage jetzt zu dünn. So kam es für den 31-Jährigen zum Freispruch.