Landgericht: Täter hat Achtjährigen sexuell missbraucht

Schwarzwald-Baar-Kreis (tam). Zwei Jahre und neun Monate Haft hat das Landgericht Konstanz über einen 45-jährigen Mann verhängt, der im Sommer vorigen Jahres den achtjährigen Sohn von Bekannten aus sexuellen Motiven tagelang gequält hatte.

Der Schuldspruch erfolgte wegen sechsfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung. Das Gericht verpflichtete den Angeklagten außerdem zur Zahlung von 3000 Euro Schmerzensgeld.

Der 45-Jährige war seit mehreren Jahren mit der Familie bekannt. Deshalb überließen ihm die Eltern vertrauensvoll den achtjährigen Sohn und seine beiden älteren Brüder, die einige Tage bei ihm in einem Wohnwagen auf einem Campingplatz bei Freiburg verbringen wollten. Nach fünf Tagen brachte der Mann die Kinder wieder nach Hause zurück. Eine Woche später verbrachten zwei der Kinder noch einmal sechs Tage mit dem Angeklagten auf dem Campingplatz. In diesen Tagen kam es in dessen Wohnwagen zu den Übergriffen, während der ältere Bruder im Vorzelt Fernsehen schaute. Trotzdem hatte er einige Merkwürdigkeiten beobachtet.

Der Angeklagte bestritt die Übergriffe und behauptete, er habe sich lediglich fürsorglich um den Jungen gekümmert. Vor Gericht kam es zu einer umfangreichen Beweisaufnahme, in der die Videovernehmung des Achtjährigen vorgeführt, und unter anderem die Mutter und der ältere Bruder befragt wurden.

Danach hielt das Gericht sechs von neun angeklagten Taten für erwiesen. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft forderte vier Jahre Haft, während der Verteidiger des Angeklagten eine Bewährungsstrafe wollte. Rechtskräftig ist das Urteil des Landgerichts noch nicht.