Döner Kebap zum Hier-Essen oder zum Mit-Nehmen? Das ist in der Färberstraße mit dem Beginn der Außenbewirtung auch steuerrechtlich eine interessante Frage. Foto: Breloer

In der Färberstraße stellt sich neben der Steuer- auch die Stilfrage: Imageschaden für Restaurantbetreiber?

Villingen-Schwenningen - Wie stilvoll kann ein Open-Air-Imbiss sein, und müssen die Restaurantbetreiber mit dem Engagement der Imbissbetreiber im neuen Außenbereich der Färberstraße durch Billig-Mobiliar einen Imageschaden befürchten?

Die Betreiber von Kebap-Buden zählen gleichermaßen zu den Gastronomen und haben ebenso wie ihre Kollegen mit Restaurants und Kneipen bei der Stadt einen Platz für Außenbewirtung in der Färberstraße beantragt. Doch während die Betreiber der stilvollen Restaurants per se einen hohen Anspruch an das Mobiliar ihrer Außenterrasse stellen, haftet den Betreibern der Mitnahme-Geschäfte hartnäckig das Image billiger weißer Plastikstühle und Werbe-Schirme an. Zu recht?

"Nein! Wenn ich so billige Plastikmöbel hinstelle, wirft das ja auch ein schlechtes Licht auf meinen Laden", empört sich Denis Sahin, der an der Färberstraße/Ecke Bogengasse sein Kebap-Geschäft betreibt. Auch er will bei der Außenbewirtung, die voraussichtlich ab Ostern startet, mit von der Partie sein und sich dafür hochwertiges Sitzmobiliar anschaffen. Abends will er es ohne großen Aufwand in seinen Imbiss verfrachten können.

Ähnlich sieht es sein Kollege Tayfur Töbü. Er verkauft die türkische Spezialität in dem Haus mit der Nummer 19 und plant sogar – vorbehaltlich des grünen Lichts zur Außenbewirtung – seinen Eingangsbereich zu verlegen und aufzuwerten. "Ich lege Wert auf eine gute Optik", betont der 33-Jährige im reich geschmückten Kapadokia Imbiss. All das ist einen Steinwurf entfernt, bei "Stern Kebap", kein Thema. Hier wolle man gar keine Bewirtung an der Straße anbieten, sagt ein Mitarbeiter, schließlich verfüge man, etwas nach hinten versetzt, über eine eigene Freifläche.

Aber nicht nur "Billig-Möbel oder Luxusvariante?" ist für die Imbissbetreiber mit dem Startschuss der Freiluft-Bewirtung die Frage, auch eine andere müssen sie dann ständig stellen: "Zum Hier-Essen oder Mitnehmen?" Die Antwort darauf ist nämlich entscheidend dafür, ob die Imbissbuden-Wirte für Kebap und Co. im Einzelfall sieben oder 19 Prozent Umsatzsteuer veranschlagen müssen. Eine spannende Frage, auch in steuerlicher Hinsicht. Die Testkäufer des Finanzamtes dürften daher schon in den Startlöchern stehen.