Fotos: Pohl Foto: Schwarzwälder-Bote

Scheiben von Leuchtelementen und Aufzug eingeschlagen

Die Schwenninger Bahnhofsunterführung ist erneut Opfer von Vandalismus geworden. Während auf der einen Seite sämtliche Verglasungen der Leuchtelemente bereits zerschlagen sind, machte ein Täter auch vor der gläsernen Aufzugstüre auf der Gegenseite nicht halt.

VS-Schwenningen. Es ist nicht das erste Mal, dass die Bahnhofsunterführung das Ziel von Vandalen ist. Scheinbar fühlen sich die Täter in dem Durchgang zum Neckarpark, der vor der Landesgartenschau 2010 neu gestaltet wurde, sicher. Der Frust in der Bevölkerung ist jedenfalls groß, wie zahlreiche Nutzer im Internet deutlich machen.

"Traurig sowas", und "schlimm für diejenigen, die auf den Aufzug angewiesen sind", lauten die Reaktionen. Insbesondere die Häufigkeit an Sachbeschädigungen oder Fehlverhalten, wie beispielsweise das Urinieren in der Unterführung, führen dazu, dass die Forderung nach einer Kameraüberwachung laut wird. Doch wer müsste dafür eigentlich aktiv werden?

Thomas Kalmbach, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Tuttlingen, erklärt zwei mögliche Szenarien: "Es gilt bei einer Videoüberwachung zu unterscheiden, was der Zweck derer ist. Sollen dadurch explizit diese Straftaten aufgeklärt werden, dient die Maßnahme zur Beweismittelsicherung." In diesem Fall sei eine gerichtliche Anordnung erforderlich. "Dann muss die Überwachung von der Strafverfolgungsbehörde veranlasst werden." Sei das Ziel jedoch eine Dauerüberwachung, wie beispielsweise in der Färberstraße in Villingen, so sei dies Aufgabe der Stadt. "Hier handelt es sich um eine Präventionsmaßnahme, die eine abschreckende Wirkung haben soll", macht Kalmbach den Unterschied klar. Selbstverständlich würden bei einer Straftat aber auch diese Videoaufnahmen zur Beweissicherung genutzt werden.

Der Polizeisprecher hat natürlich keinerlei Verständnis für derartige Straftaten. Allerdings versucht er, anhand von Erfahrungen mögliche Gründe zu nennen: "Das kann ganz einfach gesagt Blödsinn sein, möglicherweise ist aber auch Wut und Frust im Spiel, oder der Einfluss von Alkohol und Drogen."

Ein Nutzer des sozialen Netzwerks "Facebook" bringt neben der Videoüberwachung noch eine weitere Idee ins Spiel: "Wenn man schlau ist, macht man es wie in Hamburg am Bahnhof und installiert ein Soundsystem, wo ständig klassische Musik läuft." Seinen Angaben zufolge soll das die Aufenthaltsqualität für entsprechendes Klientel offenbar deutlich verringern.

Im aktuellen Fall ist allerdings bislang nur eines Fakt: Es entstehen Kosten, die es zu tragen gilt. Wie Oxana Brunner, Pressesprecherin der Stadt Villingen-Schwenningen, auf Anfrage des Schwarzwälder Boten mitteilt, müsse die Stadt für den Schaden am Aufzug aufkommen. "Die Kosten für die Reparatur der Leuchtelemente werden von der Deutschen Bahn übernommen." Dies sei vertraglich so geregelt. Die Technischen Dienste VS (TDVS) würden sicherstellen, dass durch die Glasscheiben keine Verletzungsgefahr bestehe, aber grundsätzlich sei der Aufzug weiterhin funktionsfähig, bestätigt Brunner. "Der Austausch der Scheiben kann allerdings bis zu vier Wochen dauern", sagt die Pressesprecherin.

Eine Lösung des Problems sieht das städtische Bürgeramt laut Oxana Brunner allerdings nur in der Theorie. "Die rechtliche Grundlage für eine Videoüberwachung ist hier nicht gegeben", verweist Brunner darauf, dass beispielsweise eine "extrem hohe Kriminalitätsrate" vorliegen müsste. Dies sei jedoch weder in der Bahnhofsunterführung, noch an anderen öffentlichen Plätzen in Villingen-Schwenningen der Fall. "Unterführungen sind generell ein Ort, an dem sich Täter offenbar unbeobachteter fühlen, als anderswo." Aber man könne hier nicht von einem Brennpunkt sprechen.

Das bedeutet: Durch die gesetzlichen Vorgaben in Sachen " Persönlichkeitsrecht im öffentlichen Raum" sind der Stadt Villingen-Schwenningen die Hände gebunden. Das Problem liegt in der Gesetzgebung: Es muss erst mehr passieren, damit präventive Maßnahmen erlaubt werden.