"Der VGH hat eine Revision nicht zugelassen" – damit dürften für die Gegner der Ansiedlung des Wohnkaufhauses nun die meisten Würfel gefallen sein. (Symbolfoto) Foto: Kienzler

Verwaltungsgerichtshof weist Klage der Anlieger zurück. Stadtplanung kann endlich fortgesetzt werden. Mit Kommentar.

Villingen-Schwenningen - "Der VGH hat eine Revision nicht zugelassen" – damit dürften für die Gegner der Ansiedlung des Wohnkaufhauses nun die meisten Würfel gefallen sein.

Wollen sie nun trotzdem noch gegen das Vorhaben vorgehen, müssten sie eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen – die Hürden für eine solche liegen jedoch extrem hoch, weshalb der Anwalt der Klägerfamilie Hauser, Stefan Bartholme, bereits am Verhandlungstag in Mannheim vergangene Woche durchblicken ließ, wie fraglich es sei, dass seine Mandantschaft einen solchen, dornenreichen Weg weiter beschreitet.

Sobald die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs den Klägern zugestellt ist, läuft die Frist: Binnen eines Monats nach Zustellung des schriftlichen Urteils kann die Entscheidung durch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

Kommentar: Wegweisend

Cornelia Spitz

Howgh, der Verwaltungsgerichtshof hat gesprochen: Eine Revision gegen die Entscheidung in Sachen XXXLutz wird nicht zugelassen. Der juristische Rückenwind für den Möbelriesen könnte stärker kaum sein: Die Klage der Anlieger wurde zurückgewiesen, und einer Revision wurde jetzt auch der Riegel vorgeschoben. Für Villingen-Schwenningen ist diese Entscheidung ein Segen. Eine vor rund zehn Jahren angestoßene, aber seither ins Stocken geratene Stadtplanung kann endlich fortgesetzt werden. Den vor dem VGH gescheiterten Anliegern bleibt zwar noch die Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde, doch davon werden sie in eigenem Interesse vermutlich die Finger lassen. Die haben sie sich nämlich vergangene Woche schon in Mannheim verbrannt.