Das Gelände ist schon bereit, ob der 20. Mai der Tag X sein wird, an dem endlich feststeht, ob XXXLutz hier baut, ist aber noch unklar. Foto: Eich

Kommt Möbelriese doch noch nach VS? Antwort auf diese Frage soll am 20. Mai im Verwaltungsgerichtshof in Mannheim fallen.

Villingen-Schwenningen - Kann der Möbelriese XXXLutz sein Versprechen wahrmachen und in Villingen-Schwenningen ein neues Einrichtungshaus bauen? Die Antwort auf diese Frage soll am 20. Mai fallen. In zwei Wochen wird die Normenkontrollklage gegen das Unternehmen vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim verhandelt.

Ist der Bebauungsplan rechtsgültig oder nicht? Das ist die Gretchenfrage, um die sich vor dem Verwaltungsgerichtshof alles drehen wird. Mehrere Wohnungseigentümer außerhalb des Plangebiets Oberer Steppach/Vorderer Eckweg sehen ihr Wohneigentum durch eine Ansiedlung des Möbelriesen beeinträchtigt. Sie befürchten Lärm und Abgase durch den Liefer- und Kundenverkehr und beanstanden das im Bebauungsplan zulässige Maß für das Möbelhaus mit voraussichtlich 27 000 Quadratmetern Verkaufsfläche.

Richter Karsten Harms schilderte im Gespräch mit unserer Zeitung, wie eine solche Verhandlung aussehen wird: "Das ist durchaus eine komplexe Angelegenheit", meint er. Während der Verhandlung werde ein ausführliches Rechtsgespräch geführt, in dem die von beiden Parteien aufgeworfenen Fragen erörtert werden. Der Senat lenke das Gespräch und rücke die Ausschlag gebenden Fragen entsprechend in den Fokus. Locker ein bis zwei Stunden soll die öffentliche Sitzung dauern.

Danach kann, muss aber nicht aller Tage Abend sein in der Frage, ob XXXLutz am Vorderen Eckweg in Villingen bauen kann. "Das hängt davon ab, ob laut Entscheidung des Senats eine Revision zulässig ist." Trifft das zu, könnte das Tauziehen nämlich eventuell eine Instanz höher, vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, weitergehen.

Doch daran mag man in der Doppelstadt derzeit nicht denken. "Da lassen wir die Dinge mal auf uns zukommen", meint beispielsweise der Rechtsanwalt Stefan Bartholme, der ein Anlieger-Ehepaar im Rechtsstreit gegen XXXLutz vertritt. Aktuell könne er beim besten Willen noch nicht sagen, ob er mit seinen Mandanten bei einer Niederlage weiterstreite.

Und beim österreichischen Möbelriese selbst gibt man sich ebenfalls zugeknöpft: "Unser Ziel ist natürlich, dass der Bau genehmigt wird und wir zügig ein XXXL Einrichtungshaus für Villingen-Schwenningen errichten können", sagte Pressesprecher Julian Viering gestern auf Anfrage unserer Zeitung. Ob das Unternehmen im Falle eines negativen Urteils trotzdem am Standort Villingen-Schwenningen festhalten möchte oder gar rechtliche Schritte in Erwägung zieht, wollte er nicht verraten. "Ich bitte um Verständnis, dass wir vor einer Entscheidung des Gerichts keine Stellungnahme abgeben können", so Viering.