Wohnmobilisten genießen manche Freiheit. Beim Parken ihrer großen Kraftfahrzeuge in der Innenstadt haben sie aber manches zu beachten – der Schwedendamm (Foto) ist dabei nicht ausgenommen. Foto: Hahnel Foto: Schwarzwälder-Bote

Tourismus: Bei der "Brigachinsel" bereitet der Hochwasserschutz Probleme / Parken nur kurzzeitig erlaubt

In Sachen Wohnmobil-Stellplatz "Brigachinsel" bleibt die Stadt in der Warteschleife. Beim Areal wirft unter anderem der Hochwasserschutz Fragen auf.

VS-Villingen. "Unsere Gespräche halten an, nicht allein den Hochwasserschutz betreffend. Wir stehen auch in Kontakt mit möglichen Sponsoren", lässt Oxana Brunner als kommunale Pressesprecherin und auf Anfrage wissen.

In Villingen-Schwenningen steht für die rollenden Kleinstunterkünfte also nach wie vor keine separate Abstellfläche zur Verfügung, die Brigachinsel bleibt im Fokus. "Der Standort wäre ideal, auch wegen seiner Nähe zur Innenstadt", zeigt Brunner auf.

Das Parken von Wohnmobilen wirft immer wieder juristische Fragen auf, auch der ADAC kann davon ein Lied singen. Wer sein großes und in manchen Fällen gar riesiges Gefährt in der Doppelstadt abstellen respektive parken möchte, muss sich wieder einmal mit der Straßenverkehrsordnung (STVO) vertraut machen und vor allem ein Auge auf die örtliche Beschilderung werfen.

Am Schwedendamm erlaubt

Darf ich mein Wohnmobil etwa am Villinger Schwedendamm parken? Wenn ja, wie lange? VS scheint es den nicht selten fernwehgeplagten Wohnmobilisten gar nicht sonderlich schwer machen zu wollen, eine Stadtverwaltung kann sich bei der Paragrafenauslegung ja auch einmal legerer zeigen! Ja, man darf ein Wohnmobil am Schwedendamm parken, die STVO macht es den kommunalen Ordnungshütern sogar etwas leichter. Parken ja – Dauerparken nein, lässt sich griffig und auf den Punkt gebracht formulieren. Wer sein geliebtes rollendes Heim tage- oder wochenlang im öffentlichen Raum stehen lässt, sollte ohnehin Kontakt mit den zuständigen Stellen aufnehmen.

Für den einen oder anderen Besitzer eines sehr großen Wohnmobils gilt auch in VS: Ein Fahrzeug mit über 7.5 Tonnen Gesamtgewicht darf in reinen und allgemeinen Wohngebieten sowie in Kur-, Klinik- und Erholungsarealen nicht regelmäßig geparkt werden, an Sonn- und Feiertagen übrigens gar nicht.

Mit dem Begriff "regelmäßig" bietet die STVO aber einen gewissen Interpretations-Spielraum, dies dürfte einer der Gründe sein, weshalb "Knöllchen" relativ selten unter den Scheibenwischern der "weißen Riesen" stecken.

Auf Schilder achten

Kleine oder mittelgroß dimensionierte Wohnmobile können in Villingen-Schwenningen in der Regel wie Kleintransporter geparkt werden, auf die besagte örtliche Beschilderung ist jedoch zu achten. Auch kleine Wohnmobile sind keine Autos, das heißt: Ausschließlich für PKW ausgewiesene Stellplätze sind für ein "Mobile Home" eben tabu.

Was man in der Doppelstadt nicht so gern sieht und zumindest grundsätzlich auch ahndet sind Übernachtungen in diesen Fahrzeugen. Brunner: "Das Übernachten in einem Wohnmobil ist in Villingen-Schwenningen grundsätzlich nicht gestattet, es sei denn, der Fahrer legt sich hin, um wieder fit zu werden."

Offiziell spricht man diesbezüglich übrigens vom "Wiederherstellen der Fahrtüchtigkeit", meist wird ein Zeitraum von zehn Stunden als legitim erachtet.