ProzessFamilienvater rutscht gegenüber Nachwuchs die Hand aus

Von Florian Hahnel

VS-Villingen. Einem jungen doppelstädtischen Familienvater rutschte gegenüber dem Nachwuchs die Hand aus. Der Mann ist nun mit dem Makel "Misshandlung von Schutzbefohlenen" behaftet.

Arzt diagnostiziert bei zwei Kindern eine Schädelprellung

Wurde "nur" geohrfeigt? War die Faust im Spiel? Der untersuchende Arzt diagnostizierte bei zwei Kindern der Familie eine Schädelprellung, damit war der eine Entgleisung einräumende Angeklagte bereits mit dem Vorwurf der Körperverletzung konfrontiert.

Die Staatsanwaltschaft stufte die "Züchtigung" schließlich als Misshandlung ein und erstellte nach eingegangener Anzeige eine Klageschrift.

Das Villinger Amtsgericht verurteilte den bereits vorbestraften Familienvater nun zu einer Bewährungsstrafe von drei Jahren und 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit.

Das Attest wurde in der Verhandlung nicht verlesen, auch ohne dieses hätte der Mann belangt werden können – bei entsprechender Belastungsgrundlage von Zeugenseite.

Seit 2000 ist dem Nachwuchs in Deutschland eine gewaltfreie Erziehung garantiert. Näheres regelt das Bürgerliche Gesetzbuch mit dem Paragrafen 1631.

Bereits ein sehr massiver "Klaps" kann heute zur Anzeige führen, von Ohrfeigen und mehr ganz abgesehen.

Der Familienvater wurde angezeigt, hatte vor Justitia schlechte Karten und formulierte: "Es ist passiert, weil die Kinder im Haushalt nicht mithelfen wollten und ich derzeit sehr angespannt bin."