Anwälte von Göppinger und Günter legen Berufung ein / Nächste juristische Runde

Von Eva-Maria Huber

Villingen-Schwenningen. Von Schlussstrich kann keine Rede sein. Im Prozess um die Machenschaften von Fitnessstudio-Betreibern – Stichwort Fitness-Krieg – haben die Anwälte von Horst-Eckart Göppinger und Hans Günter Berufung eingelegt. Sie forderten bei der Verhandlung Freispruch für ihre Mandanten.

Und damit geht der Prozess um Sozialversicherungsbetrug, Bankrottverschleppung und Gläubigerbegünstigung in die nächste juristische Runde. Der Villinger Anwalt Ulrich Hahn geht davon aus, dass das Berufungsverfahren dann vor dem Landgericht Konstanz verhandelt wird, "aber erst in drei, vier Monaten". Die beiden Angeklagten Göppinger und Günter waren zwar mit Bewährungsstrafen vom Schöffengericht in VS unter der Leitung von Christian Bäumler verabschiedet worden. Doch der Prozess wurde deshalb pikant, weil im Laufe der Verhandlung der Hauptangeklagte Günter zum "Gestraften" wurde und Göppinger, der in der Anklageschrift der Beihilfe beschuldigt wurde, in den Augen der Staatsanwältin zum Haupttäter avancierte. Deshalb verhängte das Gericht für beide Angeklagten die gleichen Bewährungsstrafen in Höhe von elf Monaten.

Schon nach dem Urteilsspruch und am Ende der fast zweieinhalbstündigen Verhandlung, übrigens die zweite in dem Prozess um komplexe Wirtschaftsdelikte, zeichnete sich ab, dass beide Anwälte das Urteil so nicht akzeptieren würden. Beide hatten für einen Freispruch plädiert. Günters Anwalt Bernd Behnke sowieso, der seinem Unverständnis Luft machte. "Sie machen es sich viel zu einfach", rügte er die Ausführungen der Staatsanwältin. Eines seiner Hauptargumente: Günter sei Opfer seines Geschäftspartners geworden und habe nicht vorsätzlich die ihm zur Last gelegten Straftaten begangen. "Durch ihn wurde er ins Elend gestürzt." Dies sah die Staatsanwältin zwar ähnlich, dennoch sah sie die Strafe als angemessen an.

Auch Göppingers Anwalt Ulrich Hahn wollte das Strafmaß nicht akzeptieren. Sein Mandant habe sicherlich nicht gewusst, in welch schlechter finanzieller Lage sich der Ex-Geschäftskompagnon befunden habe. Denn damit wären die späteren Geschäftsgrundlagen zwischen Hans Günter und der Sago GmbH (Geschäftsführer Horst-Eckart Göppinger), die dann das Fitnessstudio Injoy übernahm, letztendlich nicht vorhanden gewesen. Zudem wäre dann auch die Übertragung von Günters Lebensversicherungen auf Göppinger durchaus fragwürdig gewesen.