Schwere Vorwürfe stehen im Raum. Foto: Stratenschulte

Weiße Weste selbst bescheinigt? Vorwurf der Urkundenfälschung gegen ehemalige Bewacher der Bea.

Villingen-Schwenningen - Im Laufe der Ermittlungen rund um den Handgranatenwurf von Villingen im Januar auf das Gelände der Flüchtlingsunterkunft in der Villinger Dattenbergstraße sickern immer wieder brisante Details durch. Unternehmen der Security-Branche in der Region werden durchleuchtet – und Fragen nach den handelnden Personen werden laut: Wer waren die Männer, die auf die in der Bea untergebrachten Flüchtlinge aufpassen sollten?

Das Facebook-Profil manches im Handgranatenprozess vom Landgericht Verurteilten verrät eine bemerkenswerte Gesinnung: nachts an der Bea bewachen, tagsüber im Internet gegen Flüchtlinge hetzen. Da wurde virtuell schon mal Beifall geklatscht, wenn Asylsuchende in Russland "zu Fuß zurückgeschickt werden" oder wurde ein Beitrag der rechtsextremen NPD über ihre Beweise "für Merkes Asylanten-Paradies" verbreitet.

Doch es ist noch mehr, das nicht ins Bild passt: Kaum einer der im Handgranaten-Prozess Verurteilten hat laut Bundeszentralregister eine weiße Weste. Da finden sich in deren Vergangenheit Einträge, die Zeugnis über grobe, teils sogar einschlägige Verfehlungen geben – versuchter Totschlag oder gefährliche Körperverletzung sind darunter ebenso zu lesen wie Geldfälscherei, Betrug oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Wie es so weit kommen konnte, wird nach einem Gespräch mit Staatsanwalt Andreas Mathy deutlich, der für die Staatsanwaltschaft Konstanz Auskünfte an die Presse gibt. Er zählt auf, worum es im Ermittlungsverfahren Rubel, das auf Villingen-Schwenningen nun nach dem Handgranatenprozess zurollt, unter anderem geht: Vorenthalten von Arbeitsentgelt, der Verdacht mehr Arbeitsentgelt abgerechnet zu haben als Leistung erbracht worden ist oder Betrug stehen als Vorwürfe im Raum, aber auch Urkundenfälschung. "Es soll da die einen oder anderen Arbeitnehmer gegeben haben, die sich selbst irgendwelche Zuverlässigkeitsbescheinigungen ausgestellt haben", bringt Mathy Licht ins Dunkel. Sie sollen sich also kurzum mit einem falschen Führungszeugnis selbst eine weiße Weste bescheinigt haben – denn nur wer gewisse Auflagen erfüllt, darf eigentlich in diesem Gewerbe tätig sein.