Dass die Linde von Weilersbach, die Schaden beim Nachbar verursacht, aber

Dass die Linde von Weilersbach, die Schaden beim Nachbar verursacht, aber nicht gefällt werden darf, es ins TV geschafft hat, ist in den Augen des Baubürgermeisters Bührer ein zweifelhafter Ruhm.

VS-Weilersbach (cos). Die Linde hatte für Furore gesorgt. Sie hebt die Fahrbahndecke beim Nachbarn – und doch hat die Familie noch keine Genehmigung für das Fällen ihrer Linde erhalten. Baubürgermeister Detlev Bührer erklärte im Gemeinderat warum: Laut Baumschutzsatzung dürfe der Baum nur mit Fällantrag gefällt werden. Der wurde gestellt, allerdings könne die Verwaltung darüber erst entscheiden, wenn Unterlagen eingereicht seien, die bis heute nicht bei der Verwaltung eingegangen seien. Darin müssten die Antragssteller belegen, dass der Baum Schaden verursache. Die Angelegenheit werde bei der Stadt Villingen-Schwenningen mittlerweile beim Rechtsamt behandelt, so Bührer.