Prozess gegen Göppinger und Günter: Abgründe geschäftlicher Verflechtungen

Von Eva-Maria Huber

Villingen-Schwenningen. Wie sieht es mit der juristischen Aufarbeitung des "Fitnesskrieges" aus? Beim Verfahren um Insolvenzverschleppung und Sozialversicherungsbetrug zeigten sich die Abgründe geschäftlicher Verflechtungen.

"So sehen wir uns wieder", eröffnete Hans-Jürgen Bäumler die zweite Verhandlung gegen die beiden Angeklagten Horst-Eckart Göppinger und Hans-Martin Günter. Statt beim Einzelrichter fanden sich die beiden nebst ihren Pflichtverteidigern nun vor dem Schöffengericht wieder. Auf der einen Seite Günter, eher wortkarg, auf der anderen Seite, ein selbstbewusster Göppinger, der gerne auch einen der gut zehn Zeugen, Gaetano Cristilli, Betreiber des konkurrierenden G 1, in die Zange nahm.

Zur Vorgeschichte: Günter betrieb bis 20. Juni 2012 das "Galimar" in der Gottlieb-Daimler-Straße. Als Günter ins Straucheln geriet und die Mieten nicht mehr bezahlen konnte, wurde ein Vergleich mit dem Eigentümer Werner Harder geschlossen. Günter sollte das Studio bis Juni 2012 räumen, tat er aber nicht. Um diese Räumung hinauszuzögern, schlossen Günter und Göppinger einen Kaufvertrag, das Fitnessstudio lief als Injoy nun vorerst auf Göppinger. Wochen später wurde das Fitnessstudio geräumt, dann konnte der jetzige G 1-Betreiber Cristilli einziehen. Die Fitnessgeräte wurden zunächst auf die BBC GbR übertragen, vertreten durch Göppinger, der in neue Räume zog.

Der Galimar-Niedergang unter Günter ging alles andere als juristisch sauber vonstatten, wie aus der Anklageschrift zu entnehmen ist: Die Vorwürfe: Nicht bezahlte Sozialversicherungsabgaben, Verschleppung der drohenden Insolvenz, Veräußerung von geleasten Fitnessgeräten. Die Vorwürfe gegen Göppinger: Hilfeleistung bei der Verschleppung der Zwangsvollstreckung und Beihilfe zum Bankrott.

Während der Verhandlung lieferten sich nicht nur Göppinger und Cristilli einen kurzen Schlagabtausch. Günters Anwalt wollte von dem G 1-Chef genau wissen, wieso er den durch den verschleppten Einzug entstandenen Schaden auf fast 200 000 Euro schätzte. Zudem warf er ihm vor, lange, bevor sich Günter mit Harder wegen Mietrückständen überworfen habe, den Mietvertrag mit diesem geplant zu haben. Günters Anwalt räumte zwar zum Großteil die Anklagepunkte ein, "durch dieses Vorgehen und Kampagnen wurde aber die Kreditfähigkeit meines Mandanten gemindert".

Trotz stundenlanger Verhandlung und ‘zig Zeugenaussagen, vom Polizisten bis zum Fitnessstudio-Beschäftigten, blieben Widersprüche. Für die Anwälte waren manche Aussagen nicht "verwertbar". Mehr Klarheit am 8. Januar, wenn der Prozess weitergeht? Dann soll nicht nur die Akte Günter geschlossen werden, Göppinger möchte an diesem Tag seine, Erklärung abgeben.