Im Landratsamt diskutieren die Betreuungsvereine im Kreis relevante Fragen. Foto: Landratsamt Foto: Schwarzwälder-Bote

Vereine diskutieren relevante Fragen im Landratsamt / 3000 Personen betroffen

Schwarzwald-Baar-Kreis. Zu einem Betreuertag "Rechtliche Betreuung" hat das Landratsamt zusammen mit den beiden Betreuungsvereinen im Schwarzwald-Baar-Kreis, dem Katholischen Verein für soziale Dienste (SKM) und dem Sozialdienst katholischer Frauen (SKF) am Freitag, 19. Juni ins Kreishaus eingeladen. Dabei haben unter anderem die Berufsbetreuer Melanie Sekuloska und Stefan Hornig sowie die Mitarbeiter der Betreuungsbehörde Ingrid Hafner, Markus Aydt und Beate Reckerziege zusammen mit den Leitern des SKF Doris Borchert und des SKM Christian Müller-Heidt einige für die rechtliche Betreuung relevanten Fragen an den hierzu eingeladenen Rechtspfleger des Amtsgerichts Donaueschingen und die Rechtspflegerinnen des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen gestellt.

Hierbei ging es zum Beispiel darum, wann überhaupt eine gesetzliche Betreuung sinnvoll und notwendig ist und ob jede Behinderung ab dem Alter von 18 Jahren zu einer rechtlichen Betreuung führt. Denn bei rund 220 000 Einwohnern im Schwarzwald-Baar-Kreis sind gut 3000 Personen durch vom Amtsgericht bestimmte Betreuer gesetzlich zu betreuen. Die zu dieser Veranstaltung zahlreich erschienenen ehrenamtlichen und beruflichen Betreuer haben mit ihren Fragen und Anregungen sehr zum Gelingen dieser Veranstaltung beigetragen. Während dieser kurzweiligen drei Stunden konnten die Interessierten auch bei einer kleinen Erfrischung ins fachliche Gespräch kommen und sich über die Anforderungen der rechtlichen Betreuung austauschen.