Für die Anleger der PT Solar Firmengruppe scheint bereits seit einiger Zeit keine Sonne mehr. Foto: Hoppe Foto: Schwarzwälder-Bote

PT Solar: Schwenninger Anlegerin kündigt fristgerecht, hat jedoch noch kein Geld

"Die Situation ist nach wie vor schwierig", äußert sich Gerhard Bongarth, Anwalt für einige Anleger der PT-Solar-Gruppe. Jedoch kommt auch Bewegung in die gerichtliche Auseinandersetzung rund um die Schwenninger Firmengruppe.

Villingen-Schwenningen. Es geht unterm Strich um tausende von Euro, um viele Anleger, die sich geprellt fühlen, da zum Teil über Monate und Jahre keine Rendite bezahlt worden sei und es geht um mehrere Gerichtsverfahren. Die meisten Verfahren, von denen die Öffentlichkeit erfährt, drehen sich um die Herausgabe von Adresslisten an Anleger. Kürzlich wurde wieder ein Verfahren vor dem Landgericht verhandelt, in dem Fall bezog es sich auf die Anlage Stierberg in Bad Dürrheim. Weder Erik Tröster, noch sein Anwalt erschienen zu der Verhandlung. Aus diesem Grund erging ein sogenanntes Versäumnisurteil, erklärt Gerhard Bongarth. Dieses wurde vom Rechtsanwalt Bongarth dem Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung übergeben, er wartet auf das Ergebnis.

Eingereicht wurden mehrere Klagen gegen die Gründungsgesellschaft der PT-Solarinvest und die Treuhänderin der PT Solarinvest. Bongarths Angaben zufolge ist in dem Prospekt ein Mittelverwendungskontrolleur genannt. Bei der Prüfung der Akten fiel dem Anwalt auf, dass dieser jedoch nicht tätig gewesen sei. Auf Nachfrage kam die Antwort, dass die betreffende Person für die Firma PT Solarinvest keinen Vertrag habe. Dem Anwalt liegt eine Erklärung vor, die er für plausibel hält. Dennoch stellt sich für ihn hier die Frage: Gab es wirklich keinen Auftrag, oder hat der Kontrolleur es versäumt? Folgt Bongarth diesem, hat Erik Tröster Verträge mit den Anlegern geschlossen in dem Wissen, dass die Aussage im Prospekt, dass ein Mittelverwendungskontrolleur eingesetzt ist, nicht stimmt. Dies hätte er nach Aussage des Anwalts rechtlich jedoch mitteilen müssen. Nun könnte es berechtigte Schadensersatzforderungen von Anlegern geben.

Die Klagen wurden beim Landgericht Konstanz eingereicht und seien zugestellt. Nach Zustellung habe der Beklagte nun zwei Wochen Zeit, um zu erklären, ob er sich verteidigen will oder nicht. Hinzu kommen drei Wochen für die Einreichung der Gegenargumentation.

Eine weitere Klage des Freiburger Anwalts läuft noch gegen die PT Energie Projekt & Service GmbH, über die Erik Tröster den Rückkauf von Anteilen vornimmt. Gegen diese Firma wurden von Anwalt Bongarth schon mehrere Klagen gewonnen. Hier wartet man im Anwaltsbüro auf die Klageerwiderung der gegnerischen Seite, die von einer neuer Anwaltskanzlei vertreten wird, Ende Januar wird Antwort erwartet. Unterm Strich sagt er jedoch auch, dass die Zahlungen, inklusive Gebühren, fließen, sobald der Gerichtsvollzieher im Spiel ist.

Es gibt jedoch wohl noch einen weiteren Fall, der über eine große Unbekannte verfügt. Diese ist augenscheinlich dem Unternehmen PT Energiefond Dingolfing GmbH zuzuordnen, ebenfalls ein Unternehmen der Gruppe. Diese Firma hat vom Autobauer BMW im Werk Dingolfing Dachflächen angemietet. Laut Gerhard Bongarth hat es den Anschein, dass seit dem Jahr 2011 Forderungen seitens BMW an die Firma in die Bilanzen eingebucht werden. Diese beziehen sich auf die Dachmiete, eine Zahlung stehe aus. Von Seiten BMW waren trotz mehrmaliger telefonischer Anfragen keine Angaben zu bekommen. Erik Tröster widerspricht auf Anfrage, dass es diesbezüglich eine Forderung seitens BMW gäbe. "BMW hatte seinerzeit die Mieten aufgrund laufender Finanzierungsverhandlungen der Projektgesellschaft mit diversen Banken nicht eingefordert. Mittlerweile ist die Photovoltaikanlage fremdfinanziert und alle Mieten bezahlt."

Eine Schwenninger Anlegerin, über die der Schwarzwälder Bote im Frühjahr 2016 berichtete, wartet weiterhin auf ihr Geld. In einem persönlichen Gespräch, unter Zeugen und mit anschließendem schriftlichen Protokoll, dem Erik Tröster nicht widersprach, versprach er ihr, dass sie ihr Geld, es geht um 10 000 Euro, wieder zurückbekommen wird. Gekündigt hatte die Schwenningerin ihre Geldanlage fristgerecht auf Jahresende 2016. Sie teilte mit, dass sie bis jetzt keinerlei Rückmeldung von Erik Tröster habe, geschweige denn das Geld auf dem Konto. Und auch ein weiterer Anleger wartet auf Geld: Ein Pensionär aus Bad Dürrheim beteiligte sich mit 10 000 Euro am Stierberg und mit 20 000 Euro an PT-Neckarsulm. Seinen Angaben zufolge bekam er von Erik Tröster die schriftliche Zusage, dass er zum 15. Januar seine Einlage zurückbezahlt bekomme. Er konnte noch keinen Geldeingang auf seinem Konto feststellen.

Villingen-Schwenningen (wst). In den Geschehnissen um die PT Solargruppe Villingen-Schwenningen gibt es nach Aussagen des Freiburger Anwalts Gerhard Bongarth eine neue Entwicklung. Dabei geht es um die Anlageform sogenannter Nachrangdarlehen.

Bei dieser Anlageform fungiert der Anleger sozusagen als Bank. Er gibt Geld an den Darlehensnehmer, in dem Fall die PT Grünzins wie auch die PT Solardachpark München. Die Gesellschaft verwendet es für den Firmenzweck – angegeben sind Investitionen im Segment Erneuerbare Energien. Der private Kreditgeber ist anders als bei den anderen Anlageformen der PT-Solargruppe rechtlich nicht Kommanditist, sondern tritt wie eine Bank auf, ohne direkten Einfluss auf das Geschäft. Hat der Kreditnehmer jedoch auch Kredite bei einer regulären Bank laufen, so müssen diese bei der Rückzahlung zuerst bedient werden.

Bei PT Grünzins beispielsweise gibt es eine jährliche Zinsrückzahlung an die Anleger, jeweils am 30. Juni, beschreibt Rechtsanwalt Bongarth. Nun bekamen die Geldgeber, sprich Anleger, ein Schreiben von Erik Tröster, in dem er sie um Aufschub der Zahlung bittet, aufgrund von Liquiditätsschwierigkeiten. Die Kopie eines der Schreiben liegt dem Rechtsanwalt vor. Die Bitte um Zahlungsaufschub hat Erik Tröster gegenüber dem Schwarzwälder Boten auch bestätigt. Auch informierte er, dass die meisten Geldgeber der PT Grünzins der Stundung zustimmten. Bongarth nennt jedoch noch weiteren Inhalt. Erik Tröster machte die Anleger demnach im gleichen Schreiben auf eines aufmerksam: Sollte es nicht zur Stundung kommen, so könnte es sein, dass er Insolvenz beantragen müsse. Hierzu gab es keine Stellungnahme des Geschäftsführers Tröster. Jedoch auch hier: Einige Anleger haben wohl wenig Bereitschaft, der Stundung zuzustimmen. Es läuft eine Prüfung auf Klage, erklärte Gerhard Bongarth, einige andere haben ebenfalls Bereitschaft gezeigt, eine Klage gegen das Ansinnen von Erik Tröster einzureichen.

Mehrere Anleger verschiedener Firmen der PT-Gruppe, alle von Erik Tröster geleitet, bekommen seit Monaten, teilweise Jahren, keine Renditezahlung. Es wurden bereits mehrere Klagen verschiedener Anleger durchgefochten, meist auf Herausgabe von Adresslisten. Vertreten wurden die meisten der Anleger von Rechtsanwalt Gerhard Bongarth. Ziel der Herausgabe der Adressliste ist es, für jede Firma eine Kommanditistenversammlung einzuberufen, um Erik Tröster als Geschäftsführer abzusetzen. Wurde in den ersten Verhandlungen aufgrund von Datenschutz die Herausgabe verweigert, gingen die jüngsten Verhandlungen auf Herausgabe in der Regel zu Gunsten der Kläger aus. Zusagen Seitens Tröster Anteile zurückzukaufen, gibt es schriftlich wie auch mündlich unter Zeugen, Geld fließt im Normalfall jedoch nur, wenn die Anleger einen Anwalt einschalten. So geschehen bei einem Villinger, der die zugesagte Rückzahlung vor dem Landgericht einklagte.

Renditezahlungen werden nicht geleistet. Laut Erik Tröster, haben mehrere Steuerberater fehlerhaft gearbeitet und ohne Abschlüsse könne man keine Renditezahlungen leisten. Laut Erik Tröster werden seit Jahresbeginn 2016 die Abschlüsse nach und nach erstellt und einem Wirtschaftsprüfer zur Endprüfung übergeben.