Keine leicht Aufgabe für Justitia: Der Fall um einen Königsfelder Übernachtungsbetrieb ist offenbar vielschichtig. Foto: Volker

Verhandlung um Übernachtungsbetrieb geht in die Tiefe. Es geht um viel Geld. Gläubiger hätten Chancen.

Villingen-Schwenningen/Königsfeld - Die mutmaßliche Insolvenzverschleppung um einen Königsfelder Beherbergungsbetrieb soll nach Kräften ausgeleuchtet werden, ein ausgedehntes Verfahren kündigt sich an. Zwei der noch verbleibenden Angeklagten machen vorerst keine Angaben zu ihren momentanen Einkünften, ein weiteres Mal wird die überaus schlechte Akustik im großen Sitzungssaal des Villinger Amtsgerichts Thema.

Schweigsam oder gänzlich schweigend dürfen auf der Klagebank sitzende Personen vor Gericht sein, das ist ihr Recht. In aller Regel ergeben sich dadurch jedoch Verfahrensverzögerungen. In diesem Verfahren ist beispielsweise noch nicht klar, wer den geschäftlichen Kurs seinerzeit primär vorgab. Die vor Gericht stehenden Männer sollen Schadenssummen von knapp 49.000 respektive 10.400 Euro zu verantworten haben, eine angeklagte Frau kroatischer Abstammung blieb Lieferanten, laut bisherigen Ermittlungen, knapp 43.500 Euro schuldig.

Das Königsfelder Haus wurde über eine in Rüsselsheim sitzende Gesellschaft gelenkt, zu prüfen hat das Gericht auch, ob Zahlungsprobleme eventuell nur vorgetäuscht wurden. Einer der zunächst vier Angeklagten zog den Einspruch gegen den Strafbefehl zum Sitzungsauftakt in Villingen zurück. Erörtert wird noch, ob das Verfahren gegen den mit der deutlich geringeren Schadenssumme belasteten Mann abgetrennt werden kann.

Verhandlungsbasis soll geschaffen werden

Amtsrichter Christian Bäumler dachte zurückliegend schon laut darüber nach, ob das Überschlagen der Stimmen im Sitzungssaal an der Niederen Straße gar ein Revisionsgrund sein könnte, trotz sogar wiederholt aufgewerteter Mikrofon- und Lautsprechertechnik fällt es in der Tat schwer den Verfahren lückenlos zu folgen. Die schlechte Akustik führte nun tatsächlich auch zum Abbruch des ersten Verhandlungstags am Mittwoch, nicht allein bei zwei recht weit angereisten Anwälten ergab sich Stirnrunzeln.

Die Angeklagte und ihr Dolmetscher monierten, der Verhandlung nicht ausreichend folgen zu können, seitens der Staatsanwaltschaft werde außerdem zu schnell gesprochen. Erst Anfang und Ende Juni kann durch Terminenge bei allen Beteiligten erneut verhandelt werden, zumindest Bäumler und der zuständigen Konstanzer Staatsanwaltschaft dürfte dieser Umstand aber gar nicht ungelegen kommen: Schon zum Sitzungsauftakt wurde versucht eine "Verhandlungsbasis" zu finden und damit eine Annahme der Strafbefehle zu erwirken, im Lauf der kommenden Monate dürften die Parteien noch das eine oder andere zusätzliche Telefonat führen.

Sollte es zu Verurteilungen kommen, haben die Gläubiger vielleicht sogar gute Chancen an Geld zu kommen. Die angeklagte Frau gab hinsichtlich ihrer persönliches Verhältnisse an wieder eine Firma zu betreiben, ansonsten kümmere sie sich um ihr neues Haus. Ein Mann ist nach eigenen Angaben seit 30 Jahren Immobilienkaufmann, der andere führt ein Hotel andernorts und entnimmt für sich monatlich 1200 Euro.