Wegen eines Überfalls auf einen Autohändler in Schwenningen fordert die Staatsanwaltschaft mehrjährige Haftstrafen für die Angeklagten. Foto: Murat

Staatsanwältin fordert mehrjährige Haftstrafen. Täter wollten Autohändler ausrauben. 17-Jähriger als "treibende Kraft".

VS-Schwenningen - Haftstrafen von zwei bis zu dreieinhalb Jahren forderte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft am Montag vor dem Landgericht Konstanz für einen missglückten Raubüberfall vom Mai auf einen Autohändler in Schwenningen.

Als Täter sind vier Männer aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung angeklagt. Seit Ende November müssen sie sich, wie berichtet, vor Gericht verantworten. Zwei von ihnen sitzen seit sieben Monaten in Untersuchungshaft.

So auch der 17-Jährige, den die Staatsanwaltschaft als "treibende Kraft" bezeichnete. Zusammen mit einem 20-jährigen Kumpel, der das Tatopfer persönlich kannte, soll er die Tat geplant haben. Der Ältere soll ihm berichtet haben, dass der 58-jährige Autohändler immer viel Bargeld mit sich trage. Erst am Abend des Überfalls, der letztlich aufgrund einer pfiffigen und mutigen Reaktion des Opfers scheiterte, sei ein 27-jähriger Mittäter hinzugezogen worden. Es habe keiner großen Überredungskünste bedurft, so die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer, um ihn zum Mitmachen zu gewinnen.

Er und der 17-Jährige gaben zu, dass sie es waren, die den Autohändler maskiert und mit je einer geladenen Schreckschusswaffe versehen bedroht und von ihm Geld gefordert hatten. Die beiden "Kollegen" warteten in einem in der Nähe abgestellten Fluchtfahrzeug.

Für den einschlägig vorbestraften und bewährungsbrüchigen jüngsten Angeklagten forderte die Staatsanwältin gestern dreieinhalb Jahre Jugendstrafe. Seine Drogensucht, die nach eigenen Angaben ausschlaggebend für die Tat gewesen sein soll, sah sie nicht als Schuldminderungsgrund an. Sie stütze sich dabei auf ein Sachverständigen-Gutachten, das vom Verteidiger des 17-Jährigen nicht akzeptiert wurde. Einen entsprechenden Ablehnungsantrag hatte das Gericht gestern zurückgewiesen.

Im Fall des 27-jährigen Mittäters beantragte die Anklagevertreterin drei Jahre und drei Monate Haft. Er habe als erster ein umfassendes Geständnis abgelegt, andererseits aber einen erheblichen Tatbeitrag geleistet, hieß es. Der 20-Jährige, der den Überfall mitgeplant und die Waffen besorgt habe, solle für drei Jahre ins Gefängnis.

Für einen 38-jährigen Mitangeklagten, der die Täter zum Tatort fuhr und anschließend deren Flucht in seinem Wagen ermöglichte, sah die Staatsanwältin nur eine Beihilfe als erwiesen an. Dafür hielt sie zwei Jahre Haft für angemessen. Diese Strafe könne unter Auflagen zur Bewährung ausgesetzt werden.