Mit diesem Auto raste der Kubaner in den Gegenverkehr. Zwei Menschen starben. Foto: Eich

45-Jähriger Kubaner bleibt nach tödlichem Unfall vor einem Jahr weiterhin verschwunden.

Villingen-Schwenningen/Tuttlingen - Rund ein Jahr ist es her, dass ein 45-jähriger Autofahrer auf der B 523 zwischen Schwenningen und Tuningen in den Gegenverkehr raste, frontal mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammenstieß und so den Tod von zwei Menschen verursachte.

Eigentlich hätte sich der Besitzer einer Tuttlinger Bar im Dezember vor dem Villinger Amtsgericht für den Unfall verantworten sollen – doch der Mann ist kurz davor einfach verschwunden. Mittlerweile schwinden die Hoffnungen, dass der Fall juristisch aufgearbeitet werden kann.

"Der Angeklagte ist untergetaucht", erklärt David Boehm, Pressesprecher des Amtsgerichts, auf Anfrage des Schwarzwälder Boten. Laut seinen Angaben, hat man derzeit "keine Erwartungen", dass der Prozess (unter anderem wegen fahrlässiger Tötung) in naher Zukunft beginnen könne.

Boehm: "Wir können den Fall erst wieder bearbeiten, wenn der Mann in Haft ist."

Auch bei der Polizei hat man derzeit keine weiteren Erkenntnisse zum Aufenthaltsort des Kubaners. "Es besteht weiterhin eine aktive Personenfahndung", so Polizeisprecher Dieter Popp. Der Haftbefehl sei in das Fahndungssystem eingestellt und der Mann ausgeschrieben.

Das heißt: Sobald der Angeklagte am Flughafen, vom Zoll oder von der Länderpolizei kontrolliert wird, werden entsprechende Informationen hinsichtlich der Fahndung für die Beamten ersichtlich. "Wir hoffen also, dass er in einer Kontrollsituation gefasst wird" erklärt der Sprecher.

An seinem alten Wohn- und Arbeitsort in Tuttlingen vermutet man, dass sich der 45-Jährige nach Kuba abgesetzt hat – dorthin habe er noch familiäre Beziehungen. Seine Havana-Bar, die er in der Innenstadt betrieben hatte, wurde kurz nach dem tödlichen Unfall leer geräumt – seitdem tauchte der Mann dort offenbar nicht mehr auf.

Er war im April 2016 nach mehreren riskanten Überholmanövern in den Wagen einer 58-jährigen Frau gekracht und riss dabei die Fahrerin sowie den 61-jährigen Beifahrer in den Tod.

Der Prozess war für Dezember angesetzt. Als der Angeklagte jedoch nicht zum Termin erschien, fuhren Polizeibeamte an seiner Wohnadresse vorbei. Doch vergeblich: Der Mann hatte zu diesem Zeitpunkt bereits die Flucht ergriffen. So platzte auch der zweite Termin im Januar.