Arbeitgeber: Unternehmer sehen einiges als nicht durchführbar an / Arbeitnehmer zeigen sich zum Teil aufgeschlossen

Schwarzwald-Baar-Kreis (rz). Die Unternehmerkontaktgruppen Villingen-Schwenningen/Furtwangen und Tuttlingen-Konstanz/Singen vom Verband der Metall- und Elektroindustrie (Südwestmetall), trafen sich bei der Firma Continental Automotive GmbH in VS-Villingen. An der Sitzung nahmen mehr als zwanzig geschäftsführende Unternehmer, mit zehntausenden Beschäftigten, teil. Themenschwerpunkt war die Forderung nach einer höheren Flexibilisierung der Arbeitszeit.

Um die Herausforderungen im globalen Wettbewerb zu meistern, benötigen die Arbeitgeber eine höhere Zeitsouveränität auf gesetzlicher und tariflicher Ebene. Laut Gerhard Warnke, Geschäftsführer der Maico Elektroapparate-Fabrik GmbH in VS-Schwenningen wird keine Erhöhung der Arbeitszeit angestrebt. "Bei starken Auftrags-schwankungen in den unterschiedlichen Abteilungen brauchen die Arbeitgeber mehr Flexibilität in punkto Arbeitszeit auf der Betriebsebene", führte er aus. Anhand von praktischen Beispielen erläuterte Warnke, weshalb es schwierig ist, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Derzeit sind zehn Stunden Arbeitszeit bei elf Stunden Ruhezeit möglich. In Fällen mit hoher Arbeitsbelastung sei dies zu unflexibel.

Peter Decker, Geschäftsführer der Henke-Sass, Wolf GmbH, Tuttlingen sagte: "Die Arbeitnehmer sehen dies ähnlich, sie haben die notwendige Flexibilität auf freiwilliger Basis." Harald Marquardt, Geschäftsführer der Marquardt GmbH, Rietheim-Weilheim, sieht die Gefährdung der Arbeitsplätze in Deutschland, da die Politik, wie derzeit, an zu vielen Rädchen zu Lasten der Arbeitgeber dreht.

Das Ergebnis der Sitzung an die Adresse der Politik war: In der Region mit mittelständischen Unternehmen ist aufgrund der Personalknappheit ein flexiblerer Umgang mit der Arbeitszeit notwendig. Die Forderung der Politik nach längerfristiger Reduzierung von Arbeitszeiten und Arbeitsausfall, ist im Metallbereich schon im Hinblick auf den Fachkräftemangel nicht möglich. Im Einzelfall ist es zudem für den Mittelstand nicht durchführbar, dass der Mitarbeiter einer Teilzeitstelle eine Vollzeitstelle einfordern kann.