Ein Streit zweier Familien aus Villingen-Schwenningen artete aus und landete nun vor dem Strafgericht. (symbolfoto) Foto: dpa

Schlägerei: Angeklagter muss nach Straßenschlacht Schmerzensgeld in Höhe von 1000 Euro zahlen.

VS-Schwenningen - Warum der Streit zwischen zwei Familien überhaupt entstanden ist, war bei der jüngst stattgefundenen Verhandlung vor dem Strafgericht Villingen nicht richtig herauszufinden. Zur Sprache kam jedoch eine Schlägerei im Oktober 2013 am Schwarzwaldplatz in Schwenningen. Jetzt landete der Streit vor dem Strafgericht in Villingen.

Vor einem Wohnhaus am Schwarzwaldplatz kam es damals zu einer zunächst verbalen Auseinandersetzung zwischen dem jetzt Angeklagten und einem von ihm später Geschädigten. Zunächst beleidigten sich die beiden Männer wechselseitig. Schließlich versetzte der Angeklagte dem Geschädigten eine Ohrfeige, wogegen sich der Geschädigte wehrte.

In der Folge kam es zu einer im Detail heute nicht mehr aufklärbaren körperlichen Auseinandersetzung zwischen dem heute Angeschuldigten und dem Geschädigten. Schließlich packte der zum Tatzeitpunkt 15-jährige Sohn des Angeklagten den Geschädigten von hinten und hielt ihn fest, sodass dieser seine Arme nicht bewegen konnte. Dann versetzte der Angeklagte dem Wehrlosen weitere Schläge, woraufhin dieser zu Boden ging, wo der Angeklagte ihn mindestens zweimal ins Gesicht trat. Der am Boden Liegende erlitt eine Prellung und eine Risswunde.

Urteil: 1000 Euro Schmerzensgeld

In der Verhandlung schilderten Zeugen das Geschehen, wobei sich in den Aussagen eine Diskrepanz über den Tathergang ergab. Ein Zeuge schilderte das Geschehen so wie es dem Mann in der Anklageschrift vorgeworfen wurde. Ein weiterer Zeuge schilderte das Geschehen anders. Dies unterschied sich aber von seinen ursprünglich nahe am Tatgeschehen gemachten Angaben bei der Polizei.

Das Urteil erging dann zu Lasten des Angeklagten, weil das Gericht einer Aussage mehr Bedeutung zumaß. Der Angeklagte wurde zu 90 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt. Ferner muss er dem Geschädigten 1000 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Hinzu kommen die Gerichtskosten sowie die beiderseitigen Anwaltskosten.