Um die Außenbewirtschaftung an der Zinsergasse in Villingen gibt es Streit. Nun haben sich Gemeinderäte eingeschaltet. Foto: Crêperie

Nachbarin beschwert sich über Lärm. Garten in Villingen grenzt an Terrasse an.

VS-Villingen - Eine Terrasse mit vier Tischen und acht Stühlen: Das ist der Zankapfel zwischen einer Anwohnerin der Villinger Färberstraße und den Betreibern der Crêperie "La Dolce Vita", die den Hof im Sommer zur Außenbewirtung nutzen. Nun haben sich Gemeinderäte eingeschaltet und fordern, diese Nutzung zu verbieten.

Um den Bewohnern zumindest auf der Rückseite der Häuser eine Rückzugsmöglichkeit zu bieten, kritisierten sowohl die CDU-Fraktionsvorsitzende Renate Breuning als auch Bernd Schenkel von der SPD im Verwaltungs- und Kulturausschuss die Stadt, die Freigabe überhaupt erteilt zu haben. "Viele Anwohner der Färberstraße haben sich mit den Kneipen arrangiert und ihre Schlaf- und Wohnräume in Richtung Zinsergasse eingerichtet", betonte Renate Breuning. Zumal die Verwaltung die betroffene Familie im Vorfeld der Genehmigung nicht angehört habe, wie beide Gemeinderäte ins Feld führten.

"Die Stadt hat uns nicht eingebunden und keinen Kontakt aufgenommen", ärgert sich denn auch Claudia Braig, die einen Anwalt eingeschaltet hat. Sie wohne seit über 20 Jahren in der Färberstraße – und das auch gern. Das Leben spiele sich eben zur Zinsergasse hin ab, gerade im Sommer, wenn sie und ihr Mann den Garten nutzen könnten. Und genau daneben befindet sich die Terrasse der Crêperie. "Es gibt eine Mauer, aber bei uns im Garten ist es unerträglich laut", schildert sie ihre Lage. "Auch wenn nur zwei Leute am Tisch sitzen, hören wir alles." Zwar habe auch der Accessoireladen, der vor der Crêperie in den Räumen untergebracht war, eine Konzession für die Bewirtung auf der Terrasse, doch diese kaum genutzt. Aber jetzt herrsche Betrieb genau zu den Zeiten, in denen sie selbst tagsüber den Garten genießen wolle.

"Anwohner haben Rechte"

"Anwohner haben auch Rechte, nämlich das Recht auf Ruhe", unterstreicht sie. Die Zinsergasse habe sich in den vergangenen Jahren zu einem Wohngebiet entwickelt, in dem keines der Lokale mehr im Freien bewirte. Das sei eben der Kompromiss für die Anlieger der Färberstraße. Auch ihr Anwalt sei der Meinung, dass die Pläne eine solche Nutzung des Hinterhofs nicht hergeben. "Die Crêperie selbst stört uns nicht, wir haben nichts gegen die Betreiber, aber gegen die Stadt, die diese Konzession erteilt hat."

Eine Existenzfrage

Für die Inhaber Mark und Ilona Faulbrück ist es hingegen eine Existenzfrage, gerade der Hof sei im Sommer ein Anziehungspunkt. "Er war mit ausschlaggebend, dass wir diese Räume gemietet haben", erklären die beiden. Sie haben kein Verständnis für die Beschwerde der Nachbarin, sei die 20 Quadratmeter große Terrasse doch von der Mauer umgeben und mit hoch gewachsenem Flieder und einer Tanne geschützt. Ihr Lokal sei nur dienstags bis samstags von 11 bis 18 Uhr geöffnet. "Diese Zeiten halten wir ein. Und wir haben inzwischen in der Färberstraße einen Parkplatz angemietet, um mit der zweiten Außenfläche die Situation zu entzerren", berichtet Ilona Faulbrück.

Viel Betrieb herrsche ohnehin nur über die Mittagszeit und vielleicht mal nachmittags. Selbst die Mieter in den Wohnungen direkt über der Crêperie fühlten sich nicht gestört. "Schade ist es, dass es nie ein persönliches Gespräch mit der Anwohnerin gab", bedauert Mark Faulbrück. Aber ihre Vermieterin stehe hinter ihnen und habe angekündigt, ihrerseits einen Anwalt einzuschalten, sollte die Stadt eine Genehmigung für den nächsten Sommer verweigern.

Nach Ansicht des Amts für Stadtentwicklung steht der Bewirtung allerdings nichts entgegen. Festzustellen sei, "dass der sicherlich von der Nutzung der Freibewirtschaftung ausgehende Lärm in dem tagsüber in der innerstädtischen Lage vorherrschenden Lärmpegel aufgeht. Aus baurechtlicher Sicht wird daher keine Veranlassung gesehen, einzuschreiten", heißt es in einem Schreiben der Baurechtsabteilung, das dem Schwarzwälder Boten vorliegt.

Subjektiv seien die Lärmbeschwerden nachvollziehbar, aber "in objektiver Hinsicht noch im Rahmen des Zumutbaren", lautet das Fazit von Jörg Röber, persönlicher Referent des Oberbürgermeisters. Doch in einem fraktionsübergreifenden Antrag will sich Schenkel dafür stark machen, für die Rückseite der Häuser keine Außenbewirtung mehr zu genehmigen und erteilte Gestattungen zurückzunehmen. Und ein Unding ist es für ihn, dass ein städtischer Mitarbeiter der Familie Braig zu einem Umzug geraten hat, wenn sie denn ruhig wohnen wolle.