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Schwenninger werden nach Anschlag gegen Security-Unternehmen auf Gelände einer Flüchtlingsunterkunft verurteilt.

Villingen-Schwenningen - Am Donnerstagmorgen fällte das Amtsgericht Villingen-Schwenningen unter dem Vorsitz von Richter Christian Bäumler das Urteil gegen drei Männer aus Schwenningen wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz beziehungsweise der Beihilfe dazu.

Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu einem Jahr für drei Jahre auf Bewährung sowie zwischen 80 und 150 Arbeitsstunden gab es für die 23, 24 und 29 Jahre alten Männer. Dem ältesten von ihnen gehörte die Handgranate, die in der Nacht auf den 29. Januar auf das Gelände einer Flüchtlingsunterkunft in Villingen geworfen worden war, aber glücklicherweise nicht explodierte.

Es war kein Anschlag auf Flüchtlinge, sondern auf ein rivalisierendes Security-Unternehmen, wie die Ermittlungen später ergeben hatten. Nick F. war bereits im Oktober Kronzeuge im Villinger Handgranatenprozess gewesen. Jetzt war er als Zeuge geladen: Der zweitjüngste Angeklagte habe ihm den Kontakt zum 29-jährigen Handgranatenbesitzer vermittelt, ein weiterer, 23-jähriger Angeklagter habe ihn dorthin gefahren.

Wie bereits beim großen Handgranatenprozess in Konstanz so waren auch am Mittwoch die Sicherheitsauflagen enorm: Im Villinger Amtsgericht wurde eigens für den Prozess eine Sicherheitsschleuse eingerichtet.